Österreich

Massive Eingriffe bei der Erstattung von Arzneimitteln befürchtet

Wien - 20.03.2017, 09:05 Uhr

Umstritten: Ist die geplante ASVG-Novelle „nicht im Einklang mit dem Unionsrecht“? (Foto: Bilderbox)

Umstritten: Ist die geplante ASVG-Novelle „nicht im Einklang mit dem Unionsrecht“? (Foto: Bilderbox)


In Österreich sorgt ein Gesetzentwurf für Furore, nach dem Pharmakonzerne den Krankenkassen für ihre Medikamente künftig maximal den EU-Durchschnittspreis verrechnen dürften. Die Industrie läuft gegen dieses Ansinnen geschlossen Sturm.

Noch in diesem Frühjahr könnte in Österreich ein Gesetz beschlossen werden, das massiv in die bestehenden Regularien für die Preisbildung und Erstattung bei Arzneimitteln eingreift. Nach einer Pressemitteilung des Branchenverbandes Pharmig sehen sämtliche Vertreter der Pharmawirtschaft für Einschnitte, die der Entwurf einer Novelle des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVGvorsieht, keine wirtschaftliche Notwendigkeit.

Der vom österreichischen Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) eingebrachte Gesetzesentwurf soll unter maßgeblichem Einfluss des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger zustandegekommen sein, beklagt der Pharmaverband Pharmig. 

Rechtsgutachten in Auftrag gegeben

Der Präsident des Forums der forschenden pharmazeutischen Industrie in Österreich (FOPI) Manuel Reiberg bekräftigt, dass die gesamte Pharmawirtschaft sich ihrer Verantwortung bewusst sei, die hohe Qualität des österreichischen Gesundheitswesens für die Zukunft abzusichern. „Aber das kann uns nur mit- und nicht gegeneinander gelingen“. sagt Reiberg. Außerdem vermisst er in dem Gesetzesentwurf die Sorgfalt für die österreichischen Patienten und sieht den Zugang zu innovativen Therapien als gefährdet an.

Wie der österreichischen Presse zu entnehmen ist, soll das FOPI ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben haben, in dem der Linzer Universitätsprofessor Michael Mayerhofer zu dem Schluss kommt, dass die geplante ASVG-Novelle „nicht im Einklang mit dem Unionsrecht“ sei und gegen die Warenverkehrsfreiheit in der EU verstoße. 



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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