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Rechtsauffassung des BMG
Warum braucht man bei Rückrufen ein neues Rezept?
Nur im absoluten Ausnahmefall geht es ohne Rezept
Die Ausnahmefälle, in denen die Apotheke das vom Rückruf betroffene Arzneimittel ohne Rezept gegen ein fehlerfreies austauschen darf, sind sehr eng gefasst – und sie müssen gemeinsam vorliegen. Das wäre:
- die Anwendung des Arzneimittels erlaubt keinen Aufschub („dringender Fall", zum Beispiel Vorliegen einer lebens- oder gesundheitsgefährdenden Situation),
- der Apotheker muss durch den Arzt vorher über die Rechtmäßigkeit der Abgabe fernmündlich unterrichtet worden sein,
- der Apotheker muss sich Gewissheit über die Identität des anrufenden Arztes verschafft haben.
- Auch in diesen Fällen ist die Verschreibung vom Arzt unverzüglich in schriftlicher oder elektronischer Form nachzureichen.
Daher das Fazit der AMK: Auch im Falle eines Chargenrückrufs muss in der Apotheke eine gültige Verschreibung vorgelegt werden. Die AMK gibt zudem zu bedenken, dass das Risiko durch den Defekt gegen das Risiko, zeitweise überhaupt kein Arzneimittel zu Verfügung zu haben, immer abzuwägen ist. Gegebenenfalls soll die Apotheke das zurückgerufene Präparat erst bei Abgabe des Ersatzes zurücknehmen. Beim aktuellen Rückruf des Fastjekt-Pens beispielsweise, der ja ein Notfall-Präparat ist, weist der Hersteller Meda explizit darauf hin, so vorzugehen.
Die Verordnung sollte in diesem Falle auf einem Privatrezept erfolgen. Die Erstattung regelt Meda mit der Apotheke über den pharmazeutischen Großhandel. Auch eine Verordnung auf Kassenrezept wäre denkbar, wenn Hersteller und Kasse dann das Finanzielle unter sich regeln.
Auch in den USA nicht ohne Bürokratie
Ganz unkompliziert und unbürokratisch geht es übrigens anderswo auch nicht. So müssen beispielsweise betroffene Patienten in den USA erst bei einem Dienstleister anrufen und dort einen Gutschein-Code anfordern. Von diesem Dienstleister erhalten sie außerdem ein frankiertes Päckchen, um den alten Pen zurückzuschicken. Dann können sie sich in der Apotheke mit ihrem Gutschein ein Ersatzpräparat holen – kostenfrei. Zuletzt müssen sie ihren zurückgerufenen Pen an den Dienstleister schicken.
3 Kommentare
Rechtsauffassung des Schenkels: Warum geht ein Austausch manchmal auch ohne Rezept?
von Andreas P. Schenkel am 13.04.2017 um 20:38 Uhr
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AW: Chapeau
von Holger am 18.04.2017 um 8:19 Uhr
Warum so umständlich
von Ratatosk am 13.04.2017 um 18:40 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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