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Apothekenpflicht auf dem Prüfstand
Goldrutenkraut und Teufelskrallenwurzel bald in der Drogerie?
Mitte
Juni tagt der Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht, acht Jahre nach
seiner letzten Sitzung. Dieses Mal geht es unter anderem um die Aufhebung der
Apothekenpflicht für fünf wichtige Arzneidrogen, die als traditionelle
Arzneimittel registriert sind.
Der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelte Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht ist das maßgebliche Gremium für die Frage, welche Arzneimittel auch außerhalb der Apotheke abgegeben werden dürfen. Er trifft aber nicht selbst verbindliche Einstufungen, sondern berät das Bundesministerium für Gesundheit im Hinblick auf Fragen zur Apothekenpflicht von Arzneimitteln und gibt hierzu fachliche Empfehlungen ab. Die Entscheidung über die Einstufung liegt am Ende beim Ministerium. Die Ergebnisse sind in der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV) niederlegt.
Lange Pause
Der Ausschuss tagt nur bei Bedarf. Die letzten Sitzungen fanden 2006 und 2009 statt. Von Ende September bis Mitte Oktober 2014 gab es erstmals eine schriftliche Anhörung des Expertengremiums, bei der über sieben Anträge auf Aufhebung der Apothekenpflicht beraten und abgestimmt wurde. Heute hat der Ausschuss seine Tagesordnung für die Sitzung am 17. Juni 2017 bekannt gegeben.
Auf der Agenda stehen auch fünf Arzneidrogen und deren Zubereitungen, die als Fertigarzneimittel als traditionelle pflanzliche Arzneimittel registriert sind:
- Teufelskrallenwurzel und seine Zubereitungen,
- Thymiankraut und seine Zubereitungen, auch in Mischungen mit Primelwurzel und ihren Zubereitungen,
- Birkenblätter und ihre Zubereitungen, auch in Mischungen mit Orthosiphonblättern und ihren Zubereitungen und/oder Goldrutenkraut/Echtem Goldrutenkraut und seinen Zubereitungen,
- Orthosiphonblätter und ihre Zubereitungen,
- Goldrutenkraut/Echtes Goldrutenkraut und seine Zubereitungen.
Für alle liegen Anträge auf Entlassung aus der Apothekenpflicht vor.
Letzte Sitzung im Jahr 2009
Die Aufhebung der Apothekenpflicht für Birkenblätter und ihre Zubereitungen war bereits bei der Sitzung im September 2009 diskutiert worden. Allerdings ging es seinerzeit überwiegend um Präparate, die „zur Durchspülungstherapie bei bakteriellen und entzündlichen Erkrankungen der ableitenden Harnwege und bei Nierengrieß“ zugelassen waren. Diese erforderten eine Beratung durch den Apotheker, fand das BfArM und sprach sich seinerzeit für eine Beibehaltung der Apothekenpflicht für die Präparate aus. Der Ausschuss sah dies ebenso und lehnte den Antrag auf Aufhebung der Apothekenpflicht ab.
Auch die anderen Arzneidrogen waren teilweise schon einmal Gegenstand der Beratung. Als Ergebnis der schriftlichen Anhörung im Herbst 2014 hatte der Ausschuss mehrheitlich empfohlen, Anträge auf Entlassung aus der Apothekenpflicht für Teufelskrallenwurzel und seine Zubereitungen, die Kombination von Trockenextrakt aus Thymiankraut und Trockenextrakt aus Primelwurzel sowie die Kombination von Trockenextrakt aus Birkenblättern, Trockenextrakt aus Orthosiphonblättern und Trockenextrakt aus Goldrutenkraut abzulehnen.
1 Kommentar
Entlassung aus der Apothekenpflicht
von Frank Bünder am 31.05.2017 um 9:05 Uhr
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