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Apothekenpflicht auf dem Prüfstand
Goldrutenkraut und Teufelskrallenwurzel bald in der Drogerie?
Mitte
Juni tagt der Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht, acht Jahre nach
seiner letzten Sitzung. Dieses Mal geht es unter anderem um die Aufhebung der
Apothekenpflicht für fünf wichtige Arzneidrogen, die als traditionelle
Arzneimittel registriert sind.
Der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelte Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht ist das maßgebliche Gremium für die Frage, welche Arzneimittel auch außerhalb der Apotheke abgegeben werden dürfen. Er trifft aber nicht selbst verbindliche Einstufungen, sondern berät das Bundesministerium für Gesundheit im Hinblick auf Fragen zur Apothekenpflicht von Arzneimitteln und gibt hierzu fachliche Empfehlungen ab. Die Entscheidung über die Einstufung liegt am Ende beim Ministerium. Die Ergebnisse sind in der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV) niederlegt.
Lange Pause
Der Ausschuss tagt nur bei Bedarf. Die letzten Sitzungen fanden 2006 und 2009 statt. Von Ende September bis Mitte Oktober 2014 gab es erstmals eine schriftliche Anhörung des Expertengremiums, bei der über sieben Anträge auf Aufhebung der Apothekenpflicht beraten und abgestimmt wurde. Heute hat der Ausschuss seine Tagesordnung für die Sitzung am 17. Juni 2017 bekannt gegeben.
Auf der Agenda stehen auch fünf Arzneidrogen und deren Zubereitungen, die als Fertigarzneimittel als traditionelle pflanzliche Arzneimittel registriert sind:
- Teufelskrallenwurzel und seine Zubereitungen,
- Thymiankraut und seine Zubereitungen, auch in Mischungen mit Primelwurzel und ihren Zubereitungen,
- Birkenblätter und ihre Zubereitungen, auch in Mischungen mit Orthosiphonblättern und ihren Zubereitungen und/oder Goldrutenkraut/Echtem Goldrutenkraut und seinen Zubereitungen,
- Orthosiphonblätter und ihre Zubereitungen,
- Goldrutenkraut/Echtes Goldrutenkraut und seine Zubereitungen.
Für alle liegen Anträge auf Entlassung aus der Apothekenpflicht vor.
1 Kommentar
Entlassung aus der Apothekenpflicht
von Frank Bünder am 31.05.2017 um 9:05 Uhr
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