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Apothekenpflicht auf dem Prüfstand
Goldrutenkraut und Teufelskrallenwurzel bald in der Drogerie?
Letzte Sitzung im Jahr 2009
Die Aufhebung der Apothekenpflicht für Birkenblätter und ihre Zubereitungen war bereits bei der Sitzung im September 2009 diskutiert worden. Allerdings ging es seinerzeit überwiegend um Präparate, die „zur Durchspülungstherapie bei bakteriellen und entzündlichen Erkrankungen der ableitenden Harnwege und bei Nierengrieß“ zugelassen waren. Diese erforderten eine Beratung durch den Apotheker, fand das BfArM und sprach sich seinerzeit für eine Beibehaltung der Apothekenpflicht für die Präparate aus. Der Ausschuss sah dies ebenso und lehnte den Antrag auf Aufhebung der Apothekenpflicht ab.
Auch die anderen Arzneidrogen waren teilweise schon einmal Gegenstand der Beratung. Als Ergebnis der schriftlichen Anhörung im Herbst 2014 hatte der Ausschuss mehrheitlich empfohlen, Anträge auf Entlassung aus der Apothekenpflicht für Teufelskrallenwurzel und seine Zubereitungen, die Kombination von Trockenextrakt aus Thymiankraut und Trockenextrakt aus Primelwurzel sowie die Kombination von Trockenextrakt aus Birkenblättern, Trockenextrakt aus Orthosiphonblättern und Trockenextrakt aus Goldrutenkraut abzulehnen.
1 Kommentar
Entlassung aus der Apothekenpflicht
von Frank Bünder am 31.05.2017 um 9:05 Uhr
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