- DAZ.online
- News
- Politik
- Wie hoch ist ein „...
Krankenkassen
Wie hoch ist ein „angemessenes“ Gehalt eines Kassen-Vorstands?
Krankenkasse will verbindliche Vorgaben für Vorstandsgehälter
Konkrete Zahlen oder Gehaltstabellen legte der Gesetzgeber
allerdings nicht fest. Es ist also letztlich den Verwaltungsräten der Kassen
selbst überlassen, was „angemessen“ bedeutet. Das BVA veröffentlicht seit der
Gesetzesänderung daher sogenannte Trendlinien, in denen aufgezeigt wird, in
welcher Spanne sich die de facto ausgezahlten Vorstandsgehälter bewegen. In diesen Trendlinien wird
auch dargestellt, wie das Verhältnis zwischen dem Vorstandsgehalt und der
Mitgliederzahl ist. Folgt man diesen Richtlinien, liegt das neue Gehalt vom
Schwenninger-Chef in der Tat weit über dem „Normalen“. Denn für eine Kasse mit
etwa 330.000 Mitgliedern zeigt das BVA ein Vorstandsgehalt von etwa 150.000
Euro auf. (s. Tabelle unten)
Die Schwenninger selbst sieht das ganz anders. Die Kasse verteidigt die Gehaltserhöhung ihres Chefs. Ihr geht es aber um mehr. Die Kasse will grundsätzlich und ein für alle Mal klären, wie der Begriff „angemessen“ zu interpretieren ist. In einer Stellungnahme der BKK gegenüber DAZ.online heißt es: „Mit der Klage geht es dem Verwaltungsrat um die Klärung des unbestimmten Begriffs ‚Angemessenheit‘: Was ist konkret darunter zu verstehen und woran hat sich eine angemessene Vergütung zu orientieren? Es ist unser erklärtes Ziel, Rechtssicherheit für alle Beteiligten herzustellen: für die Verwaltungsräte als Entscheider, für das BVA als Aufsichtsbehörde und für die Vorstände als Vertragspartner.“
Gemeinsames Verständnis für Vorstandsvergütung fehlt
Weiter schreibt die Schwenninger: „Ein gemeinsames Verständnis über die Frage der Angemessenheit von Vorstandsvergütungen ist dringend erforderlich. Deshalb hatte die Schwenninger ein Gutachten in Auftrag gegeben, um Anhaltspunkte für eine leistungsgerechte Vergütung herauszuarbeiten. Das Ergebnis des Gutachtens hat der Verwaltungsrat zur Grundlage seiner Klage gemacht.“
Für die Diskussion rund um die Gehaltserhöhung ihres Vorstandsvorsitzenden Gänsler hat die Krankenkasse keinerlei Verständnis. Dazu teilte die Krankenkasse mit: „In den Medien wird über einen ‚Gehaltssprung‘ von rund einem Drittel berichtet. Dies entspricht im Vergleich zu den vorherigen Dienstverträgen keineswegs den Tatsachen. Die vom Landessozialgericht in seiner Pressemitteilung vom 4. Juli 2017 als ‚Mittelmaß‘ angegebene jährliche Vorstandvergütung in Höhe von 159.500 Euro stellt unseres Erachtens die durchschnittliche Grundvergütung dar. Aus unserer Sicht ist es nicht plausibel, diesen Betrag mit der in Rede stehenden Gesamtvergütung zu vergleichen.“ Das Urteil sei der Kasse aber noch nicht zugestellt worden. Daher wolle man sich weitergehend nicht äußern.
6 Kommentare
Evaluierung der Notwendigkeit zwingend
von Ratatosk am 07.07.2017 um 8:20 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Liebe DAZ
von Peter Lahr am 06.07.2017 um 16:31 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
AW: Vertrag
von Holger am 07.07.2017 um 10:07 Uhr
AW: @holger
von Peter Lahr am 07.07.2017 um 13:17 Uhr
AW: @Peter Lahr
von Holger am 07.07.2017 um 15:48 Uhr
angemessen
von Karl Friedrich Müller am 06.07.2017 um 15:48 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.