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Eingelagerte Impfstoffe
Wie Deutschland auf einen Pocken-Anschlag reagieren würde
In der Schweiz und Österreich sieht es teils anders aus
Bei den in Deutschland eingelagerten Vorräten handelt es sich um Pockenimpfstoffe der ersten und zweiten Generation. Diese entsprechen den Qualitätskriterien, die in dem für Pockenimpfstoffe gültigen WHO-Leitfaden festgelegt sind, betont die Ministeriumssprecherin. Im Jahr 2013 wurde in Europa der Impfstoff Imvanex zugelassen, der von einigen Ländern zur vorbeugenden Impfung gefährdeter Personen genutzt wird. Für die Bundesregierung ist die Umstellung auf den Impfstoff offenbar keine Option. „Die Wirksamkeit der eingelagerten Impfstoffe gilt als gesichert, zu dem neuen Impfstoff liegen dagegen nur unzureichende Daten vor“, erklärt die Pressesprecherin des Ministeriums.
Nach Recherchen der „Neuen Züricher Zeitung“ plant die Schweizer Regierung hingegen, neue Impfstoffe zu beschaffen. „Zurzeit erarbeiten die nationalen Experten und Interessenvertreter zuhanden des Bundesrates die Entscheidgrundlagen für eine allfällige Impfstoffneubeschaffung“, erklärt eine Sprecherin des Schweizer Verteidigungsministeriums gegenüber DAZ.online. „Die Spezialisten der Sanität der Armee werden zusammen mit dem Bundesamt für Gesundheit zu gegebenem Zeitpunkt einen Antrag an den Bundesrat ausarbeiten.“ Als nächstes soll sich der Schweizer Bundesrat hiermit beschäftigen.
In Österreich ist die Lage hingegen ähnlich wie in Deutschland. „Die Gesellschaft/Politik wird sich natürlich überlegen müssen, wie auf die neuen, modernen Möglichkeiten zur Herstellung synthetischer und potenziell für den Menschen gefährlichen Pathogene zu reagieren ist“, erklärt ein Sprecher der österreichischen Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner auf Nachfrage. Nach Ansicht des Ministeriums überwiegen bei Voranschreiten der wissenschaftlichen Methoden die positiven Effekte „jedoch meist bei Weitem“ – beispielsweise auch die verbesserte Entwicklung von Impfstoffen, betont der Pressesprecher.
Sein Haus plant derzeit keine Umstellung auf die neuen Impfstoffe. Im Falle einer Katastrophe, Epidemie, Pandemie oder sonstigen Krisensituation sehe das österreichische Arzneimittelgesetz entsprechende Regelungen vor, um den eingelagerten Impfstoff trotz fehlender Zulassung einzusetzen, betont der Sprecher. Auch in Deutschland ist dies der Fall: § 71 des Arzneimittelgesetzes regelt, dass das BMG zum Zivil- und Katastrophenschutz Rechtsverordnungen erlassen darf, um Ausnahmen von der Zulassungspflicht durchzusetzen.
1 Kommentar
geimpft
von Karl Friedrich Müller am 20.07.2017 um 12:48 Uhr
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