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Baden-Württemberg
Stellt die AOK Wirtschaftlichkeit über Patientensicherheit?
Die Stuttgarter Zeitung hat über einen Anästhesisten berichtet, der die Arzneimittel-Versorgung für den Sprechstundenbedarf mit dem Wirkstoff Sevofluran in Frage stellt. Dem Arzt zufolge wurden Anästhesisten von der AOK Baden-Württemberg dazu angehalten, anstelle von Sevorane® von Abbvie das Generikum Sevofluran® Piramal zur Narkose einzusetzen – das ist laut Kasse rund 100 Euro günstiger. Der Arzt bescheinigt dem Medikament aber „sehr problematische Eigenschaften“. Die GKV droht wohl mit Regressen, müssen auch Apotheker mit Retaxationen rechnen? DAZ.online hat mit Abbvie, der AOK und Piramal geredet.
Große Aufregung gab es diese Woche wegen eines Artikels in der Stuttgarter Zeitung (SZ): „Stuttgarter Ärzte schlagen Alarm“ – ein Anästhesist kritisiert die Abrechnungspolitik der GKV im Sprechstundenbedarf aufs Schärfste. Im konkreten Fall geht es um ein Anästhetikum mit dem Wirkstoff Sevofluran. Seit 2014 hat neben dem Original-Anbieter Abbvie mit Sevorane® auch der generische Pharmahesteller Piramal die Zulassung für das Narkotikum: Piramal vertreibt das Fertigarzneimittel als Sevofluran® Piramal – und bietet es günstiger an als Abbvie ihr Sevorane.
Große Aufregung vor allem auch bei den „Beschuldigten“ des SZ-Artikels: Auf Nachfrage von DAZ.online äußert sich ein Mitarbeiter der AOK, der Artikel sei „schlampig recherchiert“, auch Piramal findet den „Artikel unsinnig“. Was stimmt nun? Wer hat Recht? Der Anästhesist oder doch die AOK, die in Baden-Württemberg den Sprechstundenbedarf für die GKV abrechnet, und Piramal?
Zum Hintergrund: Was stört den Anästhesisten?
„Die gesetzlichen Krankenkassen möchten Geld sparen“, sagt der Stuttgarter Anästhesist in der SZ. Die GKV versuche durch „hohe Regresse“ die Ärzte zu zwingen, anstelle von Sevorane das 100 Euro günstigere Sevofluran von Piramal einzusetzen. Dieses sei für die in der ambulanten Praxis gängige Narkose via Rachenmaske jedoch nicht zugelassen. Entscheiden sich Anästhesisten dennoch für diese Art der Narkose, handeln sie klassischerweise „off-label“. Wenn etwas passiere, hafte er als Narkosearzt dafür, erklärt der Stuttgarter Anästhesist den Lesern der SZ. Hat das Generikum tatsächlich keine Zulassung für die in der Ambulanz gängige Narkosepraxis?
Zulassungsunterschiede bei Sevorane und dem Generikum?
In der Fachinformation von Piramal für Sevofluran heißt es: „Sevofluran wird entweder über eine Gesichtsmaske oder einen Endotrachealtubus verabreicht.“ Das Original Sevorane eignet sich laut Fachinformation „zur Einleitung und Aufrechterhaltung einer Inhalationsnarkose“ – was sowohl die Gesichts- als auch Larynxmaske umfasst. Also doch ein Unterschied? Woher stammen diese unterschiedlichen Formulierungen, wenn ein generisches Arzneimittel doch immer bezugnehmend auf das Originalpräparat erfolgt? Dieser Umstand ist laut Piramal den Zulassungsmodalitäten geschuldet. Je nachdem, welches Land der Unternehmer als „lead-country“ für die EU-weite Zulassung wählt, können daraus unterschiedliche Formulierungen in den informierenden Texten resultieren. Im Falle von Sevofluran Piramal war das „lead-country“ UK.
4 Kommentare
Fachinfo
von Dr Schweikert-Wehner am 28.08.2017 um 18:42 Uhr
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H2O
von Dr Schweikert-Wehner am 26.08.2017 um 19:26 Uhr
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AW: H2O
von Marco Piroth am 28.08.2017 um 13:59 Uhr
Muskelrelxans
von Dr Schweikert-Wehner am 25.08.2017 um 18:10 Uhr
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