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PR-Aktion zur Bundestagswahl
Apotheker protestieren mit Rosinen-pickendem Pleitegeier
Was können Apotheker besser als EU-Versender?
Auf der Rückseite zählt die Kammer Leistungen in einer Tabelle auf, die die Apotheken von den EU-Versendern abheben. Darunter sind etwa die Akutfall-Versorgung, Nacht- und Notdienste, die persönliche Beratung oder Botendienste. Interessant ist auch, dass die Kammer darauf hinweist, dass nur Apotheken vor Ort das „gesamte Apotheken-Vollsortiment“ abgeben. Die Kammer bezieht sich dabei auf Arzneimittel, die nicht versendet werden dürfen, wie etwa die Pille danach. Außerdem verweist sie auf die Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Jahr 2004, nach denen beispielsweise Zytostatika und radioaktive Arzneimittel nicht verschickt werden sollten.
Des Öfteren haben die Apotheker den EU-Versendern vorgeworfen, keine Rezepturen herzustellen und entsprechende Rezepte abzulehnen. Diesen Vorwurf erhebt die Kammer Nordrhein in ihrer Liste allerdings nicht. Vielmehr geht sie noch darauf ein, dass die Apotheken hierzulande durch inländische Aufsichtsbehörden und Kammern beaufsichtigt würden und dass die Sicherheit der Patientendaten bei den Apotheken vor Ort höher sei.
Kammer Nordrhein und DocMorris streiten sich seit Jahren
Schließlich teilt die Kammer mit: „Auch die Leitung der Apotheke vor Ort durch einen freiberuflichen, persönlich haftenden und voll verantwortlichen Apotheker ist bei ausländischen Versandapotheken so nicht gegeben. Gleiches gilt für die Sicherheit der Patientendaten.“ In einer Randspalte des Flyers weisen die Apotheker zudem auf die stetig sinkende Apothekenzahl hin. In der Mitteilung zu der Aktion kommt Kammerpräsident Engelen zu dem Schluss: „Dieser unfaire Wettbewerb kann das bereits begonnene Apothekensterben dramatisch beschleunigen.“
Die Kammer Nordrhein befindet sich traditionell auf Kriegsfuß mit den EU-Versendern. Insbesondere DocMorris und die Kammer kennen sich durch diverse, jahrelange
juristische Auseinandersetzungen. Denn die Kammer hatte in den vergangenen Jahren zahlreiche erfolgreiche
Versuche unternommen, unterschiedliche Boni-Modelle der Niederländer zu stoppen
– einige in einem regulären Hauptsache-Klageverfahren, eine Reihe aber auch nur
per einstweiliger Verfügung. Derzeit läuft noch ein wichtiges Verfahren, in dem DocMorris die Apotheker nach dem EuGH-Urteil auf Schadenersatz verklagt hatte.
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