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Apotheker bangen um Konditionen
Bundesgerichtshof entscheidet Skonti-Frage
Die Entscheidungsszenarien
Drei Entscheidungsszenarien sind nun denkbar:
Der Bundesgerichtshof weist die Revision von AEP zurück. Damit wird das Urteil aus Bamberg rechtskräftig. Das heißt: Gleich, wie der Preisnachlass heißt, und ob er an eine Gegenleistung knüpft oder nicht – 3,15 Prozent sind die Obergrenze für sämtliche Rabatte und Skonti. Eine solche Entscheidung dürfte auch weitergehende Folgen haben. Rabatte von Herstellern, die Apotheken im Direktvertrieb beliefern, stehen dann ebenfalls zur Disposition. Denn grundsätzlich müssen Hersteller gegenüber den Apotheken wie Großhändler auftreten und dürfen sich nicht durch günstigere Konditionen einen Vorteil verschaffen. Es gibt bereits Klagen gegen weitergehende Boni-Modelle der Importeure EurimPharm und Kohlpharma. In den anhängigen Verfahren warten die Gerichte offenbar auf die Karlsruher Entscheidung.
Der Bundesgerichtshof hält die Revision für begründet und hebt das Urteil der Vorinstanz auf. In diesem Fall verweist er die Sache im Regelfall zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück. Das Oberlandesgericht Bamberg müsste dann unter Berücksichtigung der rechtlichen Beurteilung des Bundesgerichtshofs urteilen. Ihm könnte dabei aufgegeben sein, zu konkretisieren, unter welchen Umständen und in welchem Rahmen Skonti üblich und zulässig sind.
Der Bundesgerichtshof könnte AEP auch Recht geben und selbst entscheiden, wenn er die Sache für entscheidungsreif hält.
Erste Variante wäre – nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung vor einem Jahr – ein erneuter juristischer Nackenschlag für die Apotheken. Bei einigen summieren sich die bislang gewährten Skonti in beachtlichen Höhen – und sind so auch fest einkalkuliert. Die hilfreichste Entscheidung wäre sicherlich, wenn der Bundesgerichtshof den Unterschied zwischen echten Skonti – also einem Preisnachlass, der von einer Gegenleistung des Apothekers abhängig ist – und einem Rabatt anerkennt. Wenn dann noch eine klare Linie aufgezeigt wird, in welchem Rahmen sich ein solcher Skonto halten darf, ist für Rechtssicherheit gesorgt.
5 Kommentare
Negativskonti
von Max Zweistein am 05.10.2017 um 10:22 Uhr
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@ Frau Peter
von Frank Ebert am 04.10.2017 um 13:27 Uhr
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Skonti und Folgen
von Dr.Diefenbach am 04.10.2017 um 10:34 Uhr
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AW: Skonti und Folgen
von Anita Peter am 04.10.2017 um 11:59 Uhr
Urteil
von Frank ebert am 04.10.2017 um 7:21 Uhr
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