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Apotheker bangen um Konditionen
Bundesgerichtshof entscheidet Skonti-Frage
Sind Skonti auch nur Rabatte?
Am 22. Oktober 2015 entschied das Landgericht Aschaffenburg in erster Instanz zugunsten von AEP. Das Gericht wies die Klage ab, da Skonto und Rabatt aus Sicht des Gerichts zwei unterschiedliche Dinge seien: „Diese Begriffe mögen sprachlich synonym sein, jedoch kaufmännisch und buchhalterisch gesehen, sind sie es nicht“, heißt es im Urteil. Skonto sei die Belohnung für ein verkürztes Zahlungsziel und damit an eine Bedingung geknüpft. Das Nebeneinander von Rabatt und Skonti über die 3,15-Prozent-Grenze hinaus war für die Aschaffenburger Richter also kein Problem.
Die Wettbewerbszentrale ging in Berufung – von Anfang an strebten beide Parteien eine höchstrichterliche Klärung an. Das Oberlandesgericht Bamberg entschied sodann am 29. Juni 2016 in zweiter Instanz zugunsten der Klägerin: Der Festzuschlag von 70 Cent sei ein Fixum, der durch keine Art von Preisnachlass – auch nicht durch Skonti – reduziert werden dürfe. Das Gericht ließ jedoch ausdrücklich die Revision zu, weil die Rechtsfrage, ob die Vorschrift des § 2 Abs. 1 Satz 1 Arzneimittelpreisverordnung die Gewährung von Skonti und Rabatten über den Betrag von 3,15 Prozent des Herstellerabgabepreises hinaus verbietet, nicht geklärt sei. Das Oberlandesgericht räumte ein: „Angesichts der möglichen Auswirkungen auch für die Allgemeinheit gerade im Hinblick auf das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel der flächendeckenden, bedarfsgerechten und wohnortnahen medizinischen Versorgung der Bevölkerung hat die Klärung dieser Rechtsfrage auch über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung“.
Und so ist nun der Bundesgerichtshof am Zug und soll endgültig für Rechtsklarheit sorgen. Am 13. Juli fand die mündliche Verhandlung in Karlsruhe statt. Die Richter ließen dabei keine eindeutige Tendenz erkennen. Dieser Eindruck bestätigte sich dadurch, dass sie ihr Urteil nicht am gleichen Tag verkündeten, sondern erklärten, es bestehe noch Beratungsbedarf. Nun hatten die Richter also gute zweieinhalb Monate Zeit, sich zu beraten und ein Urteil zu fällen, das über den konkreten Fall hinaus Strahlkraft hat.
5 Kommentare
Negativskonti
von Max Zweistein am 05.10.2017 um 10:22 Uhr
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@ Frau Peter
von Frank Ebert am 04.10.2017 um 13:27 Uhr
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Skonti und Folgen
von Dr.Diefenbach am 04.10.2017 um 10:34 Uhr
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AW: Skonti und Folgen
von Anita Peter am 04.10.2017 um 11:59 Uhr
Urteil
von Frank ebert am 04.10.2017 um 7:21 Uhr
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