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Anfrage der Grünen-Fraktion
Ministerium: Cannabisverbot wirkt wegen Strafandrohung
Vor einigen Tagen hat die Bundestagsfraktion der Grünen in einer Kleinen Anfrage den Nutzen der Cannabis-Prohibition hinterfragt. Das BMG verteidigte in seinem Antwortschreiben das Cannabisverbot. Denn aus Sicht des Ministeriums drängt die Strafandrohung per se den Konsum zurück. Für die drogenpolitische Sprecherin der Grünen, Kirsten Kappert-Gonther, würde eine Entkriminalisierung die Gesundheitsrisiken durch gestreckte Schwarzmarktware reduzieren und effektiv zum Jugendschutz beitragen.
Im Vorfeld zur aktuellen Bundestagsdebatte um das Cannabisverbot stellte die Bundestagsfraktion der Grünen eine Kleine Anfrage über den Nutzen der Cannabis-Prohibition. Dabei fragten die Grünen auch nach Belegen dafür, dass die Strafandrohung der Verbreitung und Verfügbarkeit von Cannabis zur Freizeitanwendung entgegenwirken würde. Außerdem hinterfragten die Grünen, weshalb die Regierung bisher vorgeschlagene Modellprojekte zur kontrollierten Cannabisfreigabe abgelehnt hatte.
BMG: Verbot wirkt, weil´s verboten ist
Im Antwortschreiben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wird der Nutzen des Verbots damit begründet, dass die Strafandrohung eine präventive Wirkung entfalten würde. Dafür spricht aus Sicht des BMG, dass in Deutschland insgesamt recht wenige Menschen illegale Drogen nähmen.
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Die kontrollierte Cannabisabgabe, wie sie bisher im Rahmen von Modellprojekten vorgeschlagen wurde, sei nicht konform mit dem Betäubungsmittelgesetz und deshalb nicht möglich. Außerdem vermutet das BMG, dass die Entkriminalisierung von Cannabis alleine die organisierte Rauschgiftkriminalität insgesamt nicht mindern würde. Das Ministerium befürchtet sogar, dass eine Cannabis-Legalisierung für Erwachsene dazu führen würde, dass sich die Rauschgiftkriminalität insbesondere auf Minderjährige ausrichten würde.
Grüne: keine Evidenz für Cannabis-Prohibition
Die Grünen-Abgeordnete Kirsten Kappert-Gonther, die drogenpolitische
Sprecherin ihrer Fraktion, findet die Aussagen der Bundesregierung zur
Verteidigung der Cannabisprohibition „absurd“. Denn aus ihrer Sicht ist die bisherige
Verbotspolitik gescheitert. „Etwa 60 Prozent aller Rauschgiftdelikte sind
Cannabisdelikte. Wer angesichts dieser Zahlen ernsthaft behauptet, eine
kontrollierte Freigabe würde nicht zu einer Reduzierung der Kriminalität
führen, blendet die Realität einfach aus", erklärt Kappert-Gonther
gegenüber DAZ.online.
Der Vermutung der Bundesregierung, dass sich durch die Aufhebung des Cannabis-Verbots für Erwachsene, der Schwarzmarkt auf Jugendliche spezialisieren würde, widerspricht Kappert-Gonther nachdrücklich. „Die Horrorszenarien der Bundesregierung zeigen, dass nicht Evidenz, sondern Ideologie der Grund für die Cannabis-Prohibition ist. Die kontrollierte Abgabe von Cannabis verbessert den Gesundheits- und Jugendschutz. Sie würde den Schwarzmarkt austrocknen. Auf dem Schwarzmarkt fragt niemand nach dem Ausweis“, begründet die drogenpolitische Sprecherin der Grünen.
Entkriminalisierung mindert Gesundheitsrisiken
Die Bundestagsfraktion der Grünen hat sehr konkrete Vorstellungen drüber, wie eine kontrollierte Cannabisabgabe funktionieren könnte. Dafür haben die Grünen ein detailliert ausgearbeitetes Cannabiskontrollgesetz entworfen und vergangene Woche in den Bundestag eingebracht. Ein ähnlicher Gesetzesentwurf der Grünen-Fraktion wurde allerdings im Juni des vergangenen Jahres auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses im Bundestag abgelehnt.
Kappert-Gonther, die auch Fachärztin für Psychiatrie ist, weist auf die Gesundheitsgefahren durch Streckmittel wie beispielsweise Haarspray oder Blei bei Schwarzmarkt-Cannabis hin. Eine Regulierung der Handelskette würde diese Risiken minimieren und zu einem effektiveren Jugendschutz beitragen.
„Die kontrollierte Abgabe von Cannabis verbessert den Gesundheits- und Jugendschutz. Sie würde den Schwarzmarkt austrocknen. Auf dem Schwarzmarkt fragt niemand nach dem Ausweis. In Cannabis-Fachgeschäften hätten nur volljährige Personen zutritt. Eine Beratung über die gesundheitlichen Risiken und eine Deklaration der Inhaltsstoffe wäre gewährleistet", stellt die Medizinerin klar.
3 Kommentare
Noch Fragen ?
von train am 01.03.2018 um 16:25 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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von Bernd Küsgens am 01.03.2018 um 9:41 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
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von Peter am 17.04.2018 um 10:08 Uhr
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