Anfrage der Grünen-Fraktion

Ministerium: Cannabisverbot wirkt wegen Strafandrohung

Berlin - 28.02.2018, 12:30 Uhr

Für Dr. Kirsten Kappert-Gonther lassen sich die Probleme der Cannabis-Kriminalisierung nur durch eine kontrollierte Legalisierung lösen. (Foto: Büro Dr. Kappert-Gonther)

Für Dr. Kirsten Kappert-Gonther lassen sich die Probleme der Cannabis-Kriminalisierung nur durch eine kontrollierte Legalisierung lösen. (Foto: Büro Dr. Kappert-Gonther)


Vor einigen Tagen hat die Bundestagsfraktion der Grünen in einer Kleinen Anfrage den Nutzen der Cannabis-Prohibition hinterfragt. Das BMG verteidigte in seinem Antwortschreiben das Cannabisverbot. Denn aus Sicht des Ministeriums drängt die Strafandrohung per se den Konsum zurück. Für die drogenpolitische Sprecherin der Grünen, Kirsten Kappert-Gonther, würde eine Entkriminalisierung die Gesundheitsrisiken durch gestreckte Schwarzmarktware reduzieren und effektiv zum Jugendschutz beitragen.

Im Vorfeld zur aktuellen Bundestagsdebatte um das Cannabisverbot stellte die Bundestagsfraktion der Grünen eine Kleine Anfrage über den Nutzen der Cannabis-Prohibition. Dabei fragten die Grünen auch nach Belegen dafür, dass die Strafandrohung der Verbreitung und Verfügbarkeit von Cannabis zur Freizeitanwendung entgegenwirken würde. Außerdem hinterfragten die Grünen, weshalb die Regierung bisher vorgeschlagene Modellprojekte zur kontrollierten Cannabisfreigabe abgelehnt hatte.

BMG: Verbot wirkt, weil´s verboten ist

Im Antwortschreiben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wird der Nutzen des Verbots damit begründet, dass die Strafandrohung eine präventive Wirkung entfalten würde. Dafür spricht aus Sicht des BMG, dass in Deutschland insgesamt recht wenige Menschen illegale Drogen nähmen.  

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Die kontrollierte Cannabisabgabe, wie sie bisher im Rahmen von Modellprojekten vorgeschlagen wurde, sei nicht konform mit dem Betäubungsmittelgesetz und deshalb nicht möglich. Außerdem vermutet das BMG, dass die Entkriminalisierung von Cannabis alleine die organisierte Rauschgiftkriminalität insgesamt nicht mindern würde. Das Ministerium befürchtet sogar, dass eine Cannabis-Legalisierung für Erwachsene dazu führen würde, dass sich die Rauschgiftkriminalität insbesondere auf Minderjährige ausrichten würde.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Noch Fragen ?

von train am 01.03.2018 um 16:25 Uhr

@Bernd Sag mal schwätzt Du jedem Honk allen Unfug nach? Schon mal Konsument gewesen ? Nicht jeder der Kifft verliert gleich den Verstand!
Viele berühmte Maler und Musiker schrieben/malten bekifft ihre Werke!
Natürlich sollte man nicht zu jeder Tageszeit kiffen um nicht Menschen mit dieser gruseligen Meinung bekifft begegnen zu müssen, das kann mitunter wirklich verstörend sein. Alkohol macht dumm, schädigt eurer Leber und macht körperlich süchtig, verbietet Ihn! Aber Nein! Der süchtig machende Menschen verändernde, beziehungs zerstörende und tötliche Alkohol, wird als Nahrungsmittel abgetan. Lasst doch einfach den Menschen selbst entscheiden wie und mit was er sich wann schädigt oder verbietet gleich alles, dann gehen wenigstens nicht nur mit der sondern auch die Alk' is und Raucher in den Knast! Nikotin ist Krebserregend genau wie diese Menschen verachtende Meinung, Menschen werden ei gesperrt! Ist im Grundgesetz nicht "Gleiches Recht für Alle" verankert?

Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

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Cannabis Nebenwirkungen

von Bernd Küsgens am 01.03.2018 um 9:41 Uhr

Denken
Aus Gedankensprüngen wird ein uferloses Durcheinander im Kopf. Konsumenten können keinen klaren Gedanken fassen ("Peilung verlieren") oder steigern sich in fixe Ideen.
aus:Cannabis - Wirkung, Nebenwirkungen und Risiken

Noch Fragen?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Cannabis Nebenwirkungen

von Peter am 17.04.2018 um 10:08 Uhr

Das "Können" negative beeinflussungen sein, müssen es aber nicht.
Bei mir hat die Krankenkasse die Kostenübernahme zumm 2. mal abgelehnt, obwohl ich als MS-Patient unter schmerzen leide, die das Canabis nachweislich lindert. Für mich währe es eine Super Alternative wenn ich es mir legal kaufen könnte. Da ich kein Einzelfall bin, würde es anderen Menschen helfen.

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