- DAZ.online
- News
- Apotheke
- „Muss“ und „Soll...
Interpharm 2018
„Muss“ und „Soll“ im Arbeitsvertrag eines Filialapothekenleiters
Gesetzliche Arbeitszeit beträgt 48 Stunden pro Woche
Was das Arbeitsentgelt angeht, ist Borrmann der Meinung, dass Filialapothekenleiter eine neue Berufsgruppe sind, weshalb unbedingt eine Filialleiterzulage gezahlt werden müsste. „Und zwar unabhängig von Notdienstverpflichtungen.“ Denn eine einfache übertarifliche Zulage, die jedoch mit vielen zusätzlichen Diensten verbunden ist, relativiert die Honorierung wieder.
Ein Thema, bei dem es immer wieder Schwierigkeiten gebe, sei
die Arbeitszeit. „Für Filialapotheker gilt der Tarifvertrag nicht, weshalb
diese auf die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro angewiesen sind“.
Dazu bestehe die Möglichkeit, vorübergehend auf 60 Stunden pro Woche
hochzugehen, solange diese innerhalb von sechs Monaten ausgeglichen werden. „Von
daher sollte sich der Filialapotheker ganz genau überlegen, welche Arbeitszeit
er vertraglich vereinbart“, erklärte Bormann.
Primus inter pares
Neben Vorgaben, die im Arbeitsvertrag geregelt werden müssen, gibt es noch solche, die geklärt werden sollten. Die übertragene Verpflichtung auf die Filialapothekenleitung, so Borrmann, bezieht sich nur auf den pharmazeutischen Kernbereich. Andere Bereiche wie Arbeitsschutz oder Datenschutz sind Inhabersache. Wenn diese Aufgaben übertragen werden, so muss das vertraglich festgehalten werden. Beispielsweise könne sich der Inhaber auch dazu entscheiden, die Verantwortung für den Arbeitsschutz auf andere zu übertragen.
Wie weit geht die Weisungsbefugnis des Filialeiters? Borrmann betont wie wichtig ist, dass die Stellung als „Primus inter pares“ in der Filialapotheke geregelt ist. Sinnvoll ist es natürlich, dass der Filialapotheker die Arbeitspläne erstellt – immerhin ist er auch der Erste, der Krankmeldungen mitgeteilt bekommt. Ebenso macht es Sinn, wenn der Filialleiter aktuelle Aufgaben einteilt. Was viele Filialapotheker oft nicht beachten würden, ist, dass sie auch Zeugnisse für ihre Mitarbeiter ausstellen müssen. Hier rät Borrmann, dass sich die Filialleiter regelmäßig Notizen über die Arbeitsleistung machen sollten.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.