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5. April 2018
Das dauert, das zieht sich. Digitale Lösungen im Gesundheitswesen sind wahrlich nicht die Stärken Deutschlands. Auch dem neuen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geht das alles viel zu langsam. Damit die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorankommt, will er nun eine Verordnung aufheben, in der die Anforderungen an Erprobungen digitaler Prozesse definiert werden. Die Testphasen sollen flexibilisiert werden. Also, genug der Vorgaben, genug der Vortests. Nun testet endlich. Das soll auch für den elektronischen Medikationsplan gelten. Schön gesagt, mein liebes Tagebuch, und prinzipiell richtig. Dumm nur, dass es in Deutschland an einer geeigneten Telematikinfrastruktur mangelt, über die Ärzte und Apotheker und andere Akteure im Gesundheitswesen sicher miteinander kommunizieren können. Unglaublich, was da verschlafen wurde! Spahn will’s nun schneller: Schon ab dem 1. Januar 2019 sollen alle Vertragsärzte und auch die Apotheken in der Lage sein, elektronische Medikationspläne über die elektronische Gesundheitskarte ihrer Patienten anzusehen und zu aktualisieren. Mein liebes Tagebuch, wir kreuzen uns den 1. 1. 2019 rot im Kalender an!
Schleswig-Holstein möchte, dass Anlaufpraxen („Portalpraxen“) in Kliniken auch während der regulären Praxisöffnungszeiten arbeiten dürfen, um dadurch die Notaufnahmen ganztägig entlasten zu können. Das mag erstmal vernünftig erscheinen, allerdings sieht ein entsprechender Antrag vor, dass die Krankenhausapotheke den Patienten auch Arzneimittel zur Erstversorgung mitgeben darf, wenn ein Wochenende oder ein Feiertag bevorsteht. Die ABDA hat aufgepasst und sieht darin eine Gefahr für das Fremdbesitzverbot. Denn: Hier werde die Abgabe von Arzneimitteln durch die Krankenhausapotheke außerhalb der Krankenhausbehandlung erlaubt. Die ABDA gibt zu bedenken, dass Träger der Portalpraxen nicht der Krankenhausträger, sondern Gesellschaften bürgerlichen Rechts unter der gemeinsamen Trägerschaft der Kassenärztlichen Vereinigung und des Krankenhausträgers seien. Durch eine solche Gesetzesänderung würden Elemente des Fremdbesitzes im ambulanten Bereich verankert – das könnte das apothekenrechtliche Fremdbesitzverbot in Gänze in Frage stellen. Recht so! Es gibt den flächendeckenden Notdienst der Apotheken. Mein liebes Tagebuch, der steht auch für Patienten aus Portalpraxen gerne zur Verfügung.
5 Kommentare
Spahn
von Conny am 08.04.2018 um 14:57 Uhr
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Der liebe Jens
von Dr Schweikert-Wehner am 08.04.2018 um 12:39 Uhr
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Digitalisierung oder wir wollen auch mitspielen
von Bernd Jas am 08.04.2018 um 10:49 Uhr
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Zu H.Ströh
von Dr.Diefenbach am 08.04.2018 um 9:39 Uhr
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Geduld bringt keine neue Hilfstaxe
von Ulrich Ströh am 08.04.2018 um 8:42 Uhr
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