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6. April 2018
Solche Meldungen gehören an die große Glocke, ja, an die ganz große Glocke: Wenn Apotheker regelmäßig die Medikation von Heimbewohnern überprüfen, erhöht das die Sicherheit der Arzneimitteltherapie. Das ist das Ergebnis der Auswertung einer Studie zur geriatrischen Medikationsanalyse. Durchgeführt haben die Studie die AOK Rheinland/Hamburg und der Apothekerverband Nordrhein in Kooperation mit der Uni Bonn, Professor Jaehde. Die Heimbewohner nahmen durchschnittlich 13 Wirkstoffe pro Tag! Kein Wunder, wenn es da zu arzneimittelbezogenen Problemen wie beispielsweise Wechselwirkungen kommt. Die Apotheken entdeckten zudem ungeeignete Dosierungen, nicht altersgerechte Medikation, ungeeignete Arzneiformen und viele andere Probleme. Etwa jedes dritte Problem konnten die Apotheker lösen. Mein liebes Tagebuch, diese Dokumentation hat gezeigt, dass Apotheker eine Verbesserung der Arzneitherapie erzielen können, wenn man sie denn lässt. Hoffentlich verpuffen solche Meldungen nicht, sondern finden den Weg zu den Gesundheitspolitikern!
Der Facebook-Datenskandal gibt eine kleine Vorstellung von dem, wie mit Daten umgegangen wird, wenn man nicht genau hinschaut. Das sollte auch für Apothekerkammern, für die ABDA Anlass sein, sich über den Umgang mit Gesundheitsdaten Gedanken zu machen und auf Missstände hinzuweisen, Beispiel Amazon und der Arzneimittelvertrieb über diese Versandplattform. Gäbe es nicht den Münchner Apotheker Hermann Vogel aus Bayern, der mit großem persönlichen Engagement rechtlich gegen schwarze Apothekenschafe vorgeht, die über Amazon Arzneimittel verkaufen, wäre nicht publik geworden, wie hier mit Gesundheitsdaten umgegangen wird: Kunden, die bei Amazon apothekenpflichtige Arzneimittel bestellen, werden nicht vorher gefragt, ob ihre persönlichen Daten gespeichert und verwendet werden dürfen. Amazon müsste vorher eine schriftliche Zustimmung der Kunden einholen, urteilte ein Gericht. Davon ist man bei Amazon allerdings weit entfernt. Daher darf der verurteilte Apotheker aus Sachsen nun keine apothekenpflichtigen Medikamente mehr über die Internethandelsplattform Amazon vertreiben. Solche Urteile könnten Steilvorlagen für unsere Berufsvertretung sein, z. B. für Fragen an ausländische Versandapotheken, wie dort mit Kundendaten umgegangen wird. Wie sicher sind die Gesundheitsdaten in diesen Kapitalgesellschaften?
5 Kommentare
Spahn
von Conny am 08.04.2018 um 14:57 Uhr
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Der liebe Jens
von Dr Schweikert-Wehner am 08.04.2018 um 12:39 Uhr
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Digitalisierung oder wir wollen auch mitspielen
von Bernd Jas am 08.04.2018 um 10:49 Uhr
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Zu H.Ströh
von Dr.Diefenbach am 08.04.2018 um 9:39 Uhr
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Geduld bringt keine neue Hilfstaxe
von Ulrich Ströh am 08.04.2018 um 8:42 Uhr
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