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AOK zu Importen: „Diese Vorgehensweise hat sich bewährt“
Die AOK Nordost sieht bei klassischen Einzelimporten nach § 73 AMG Absatz 3 zunächst einmal den Arzt in der Pflicht: Die Therapie sollte vor Beginn durch den Arzt dringend der Krankenkasse angezeigt werden – „die Apotheke ist hier nicht verantwortlich“, erklärt ein Sprecher der AOK. Werde allerdings ein Import schließlich auf einem GKV-Rezept verordnet, müsse die Belieferung dieses Imports durch die Apotheke „teilweise“ auch von der Krankenkasse abgesegnet werden. Teilweise deswegen, weil die die jeweiligen Arzneilieferverträge der einzelnen Bundesländer dies individuell regeln. Ein bisschen speziell und nahezu abenteuerlich hält es da die AOK Nordost. Sie ist in drei Bundesländern tätig: Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin.
AOK prüft Kostenvoranschläge, um Apotheken „Sicherheit zu bieten“
„In Brandenburg oder Berlin muss ein Import nicht vorher angezeigt werden, die Apotheke ist aber verpflichtet, auf Nachfrage der Krankenkasse zu zeigen, dass das günstigste Angebot ausgewählt wurde“, heißt es seitens der AOK Nordost. Bedingung allerdings: Der behandelnde Arzt muss sich zuvor um die Genehmigung der Therapie bei der AOK gekümmert haben.
Anders hingegen in Mecklenburg-Vorpommern, hier erwartet die Krankenkasse immer und direkt drei Kostenvoranschläge pro Import. Und ihrer Ansicht nach aus gutem Grund: die unterschiedliche Preisgestaltung der einzelnen Importeure. „Die AOK Nordost bietet den Apotheken als Serviceleistung an, die Preise im Vorfeld zu überprüfen, zu bestätigen und somit eine Sicherheit zu bieten", indem sie den günstigsten Import genehmigt. Die Apotheke sei dann „ausschließlich für die korrekte Abrechnung des Rezeptes nach Apothekenliefervertrag zuständig“, erklärt der AOK-Sprecher. Und weiter: „Sollte ein Einzelimport allerdings unzulässig oder nicht wirtschaftlich sein, setzt sich der Arzt einem Regressrisiko aus“. Die Apotheke ist anscheinend fein raus, so denn alles lege artis funktioniert.
Diesen bürokratischen Zwischenschritt bewertet der Berliner Apotheker vielmehr als „überflüssige Bürokratie“, schließlich seien die Arzneimittelpreise, die Import-Apotheken zugrunde legten, nicht regional geregelt.
AOK bearbeitet Kostenvoranschläge schneller als gefordert
Keinen Optimierungsbedarf sieht die AOK offenbar bei der Prozedur der Genehmigung. Dass Einzelimporte dort mit „hoher Priorität“ bearbeitet würden, gewährleiste ein Team aus ausschließlich pharmazeutischem Personal. Die pharmazeutische Kompetenz gewährleiste „bei lebensbedrohlichen Erkrankungen die Bearbeitung des Antrags auf wenige Tage, teilweise sogar Stunden“ zu reduzieren. Das sei deutlich schneller als gesetzlich vorgeschrieben: fünf Wochen in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) oder drei Wochen ohne Unterstützung des MDK. Ob da nicht eher der Wunsch Vater des Gedanken ist? Auf Nachfrage des Berliner Apothekers klang bei einem reibungslos funktionierenden Antrag, inklusive einem gut zu arbeitenden Arzt, der Zeitraum doch eher nach vier bis sechs Wochen.
Nach Ansicht der Krankenkasse hapert es somit weniger an internen Strukturen, denn an den Ärzten.
4 Kommentare
Welchen Wert hat ein Krankenkassenzwangsmitglied?
von Heiko Barz am 06.06.2018 um 12:12 Uhr
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Welch doofe Frage !
von Ratatosk am 05.06.2018 um 18:39 Uhr
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Arzt und Apotheker
von Dr. Schweikert-Wehner am 05.06.2018 um 16:21 Uhr
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AW: Arzt und Apotheker
von A. Grossmann am 05.06.2018 um 19:39 Uhr
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