AOK prüft Kostenvoranschläge, um Apotheken „Sicherheit zu bieten“
„In Brandenburg oder Berlin muss ein Import nicht vorher angezeigt werden, die Apotheke ist aber verpflichtet, auf Nachfrage der Krankenkasse zu zeigen, dass das günstigste Angebot ausgewählt wurde“, heißt es seitens der AOK Nordost. Bedingung allerdings: Der behandelnde Arzt muss sich zuvor um die Genehmigung der Therapie bei der AOK gekümmert haben.
Anders hingegen in Mecklenburg-Vorpommern, hier erwartet die Krankenkasse immer und direkt drei Kostenvoranschläge pro Import. Und ihrer Ansicht nach aus gutem Grund: die unterschiedliche Preisgestaltung der einzelnen Importeure. „Die AOK Nordost bietet den Apotheken als Serviceleistung an, die Preise im Vorfeld zu überprüfen, zu bestätigen und somit eine Sicherheit zu bieten", indem sie den günstigsten Import genehmigt. Die Apotheke sei dann „ausschließlich für die korrekte Abrechnung des Rezeptes nach Apothekenliefervertrag zuständig“, erklärt der AOK-Sprecher. Und weiter: „Sollte ein Einzelimport allerdings unzulässig oder nicht wirtschaftlich sein, setzt sich der Arzt einem Regressrisiko aus“. Die Apotheke ist anscheinend fein raus, so denn alles lege artis funktioniert.
Diesen bürokratischen Zwischenschritt bewertet der Berliner Apotheker vielmehr als „überflüssige Bürokratie“, schließlich seien die Arzneimittelpreise, die Import-Apotheken zugrunde legten, nicht regional geregelt.
4 Kommentare
Welchen Wert hat ein Krankenkassenzwangsmitglied?
von Heiko Barz am 06.06.2018 um 12:12 Uhr
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Welch doofe Frage !
von Ratatosk am 05.06.2018 um 18:39 Uhr
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Arzt und Apotheker
von Dr. Schweikert-Wehner am 05.06.2018 um 16:21 Uhr
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AW: Arzt und Apotheker
von A. Grossmann am 05.06.2018 um 19:39 Uhr
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