BVDAK im Bundesgesundheitsministerium

Kooperationsapotheker: Versandhandel ist „sinnvolle Ergänzung“

Berlin - 22.06.2018, 13:30 Uhr

BVDAK-Chef hatte einen Termin im Bundesgesundheitsninisterum, zu dem er ein Positionspapier zum Apothekenmarkt mitbrachte. (Foto: BVDAK)

BVDAK-Chef hatte einen Termin im Bundesgesundheitsninisterum, zu dem er ein Positionspapier zum Apothekenmarkt mitbrachte. (Foto: BVDAK)


Honorierung, Versand und Notdienste

Auch die Honorierung ist ein wichtiges Thema für die Kooperationsapotheken. Am gegenwärtigen packungsbezogenen Vergütungssystem wollen sie unbedingt festhalten. Der Verband fordert aber eine deutliche Anhebung des Honorars – auch bei der Rezeptur. Bei einer solchen Reform müssten viele Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Unter anderem, dass auch das Honorargutachten im Auftrags des Bundeswirtschaftsministeriums zu dem Ergebnis gekommen sei, die Apotheken erhielten „insgesamt zu wenig Geld“. Dieser Punkt sei in der öffentlichen Diskussion „leider bisher nicht  angemessen berücksichtigt“ worden.Was der BVDAK mit dieser Aussage meint, ist völlig rätselhaft: Schließlich enthält das 2HM-Gutachten eine deutliche Absenkung des Fixhonorars auf unter 6 Euro, jede Apotheke würde so etwa 40.000 Euro weniger verdienen. Lediglich die Anhebung der 3-Prozent-Marge ist in dem Gutachten enthalten, die aber die Verluste aus dem gesenkten Fixum nicht gutmachen könnte.

Fehler im Honorarteil

Auch an einer anderen Stelle ist das BVDAK-Positionspapier nicht ganz korrekt: Der Verband behauptet, dass es seit 2004 außer der Anpassung der Rezepturvergütung keinen Ausgleich für die gestiegenen Kosten und Löhne in den Apotheken gegeben habe. Dabei vergisst der BVDAK allerdings, dass das Fixhonorar 2012 um 25 Cent anfgepasst wurde. Ebenso wurde eine Notdienstpauschale eingeführt und die Gebühr für die Abgabe von dokumentationspflichtigen Arzneimitteln angepasst.

Zu dem BMWi-Gutachten schreibt der BVDAK weiter, dass dort nur die vermeintlich zu hohe packungsbezogene Honorierung betrachtet worden sei, die erheblichen Defizite im Zusammenhang mit anderen Leistungen jedoch unberücksichtigt gelassen wurden. Die Idee der Gutachter, die Honorierung kleinteilig nach Leistungen aufzuspalten, lehnt der BVDAK aber ab – das bedeute am Ende nur mehr Bürokratie und keine „Entflechtung“ des Apothekenhonorars. Immerhin an dieser Stelle besteht also eine Parallele zur ABDA: Denn auch die ABDA hat mehrfach kommuniziert, dass sie die Vergütungen für pharmazeutische Dienstleistungen nur neben dem Fixhonorar, also zusätzlich erhalten will.

Versandkonflikt über Rahmenvertrag lösen

Was das RX-Versandverbot betrifft, fordert der BVDAK zunächst eine schnelle Entscheidung der Politik. Der Verband meint aber auch, dass ein Verbot nicht die tatsächlichen Probleme abschließend löse, die das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Rx-Preisbindung im grenzüberschreitenden Versand mit sich brachte. Der BVDAK stellt sich nicht auf den Standpunkt, das Verbot sei alternativlos. „Vielmehr kann der Versandhandel in Einzelfällen eine sinnvolle Ergänzung zum Angebot der Präsenzapotheken darstellen“, heißt es im Positionspapier. Voraussetzung sei jedoch, dass versendete Arzneimittel und deren Anbieter nicht bessergestellt werden und die Ungerechtigkeiten infolge des EuGH-Urteils behoben werden. Der BVDAK meint, die Krankenkassen müssten schlicht den Rahmenvertrag, dem auch ausländische Versandapotheken beitreten müssen, durchsetzen. Bisher weigerten sei sich „mit diffusen Verweisen auf das europäische Recht“. Doch die Politik könne hier ohne weiteres die GKV dazu anhalten, die Verträge gegenüber ausländischen Anbietern durchzusetzen, meint der BVDAK. Damit würden auch nationale Kompetenzen wieder gestärkt.

Hartmann: Botendienst soll zur „Alternativversorgung“ werden

Den Botendienst will der BVDAK zu einer „Alternativversorgung“ machen, um ein flächendeckendes Versorgungsnetz anbieten zu können. Dies sei nicht zuletzt nötig, um im Wettbewerb mit den Versendern besser bestehen zu können.

Vorschläge hat der BVDAK auch zu Notdiensten. Sie könnten durch einfache Maßnahmen effektiver und so patientenfreundlicher gestaltet werden. So solle es  künftig möglich sein, Notdienste innerhalb eines Notdienstkreises untereinander, einvernehmlich, schnell und ohne Genehmigungspflicht zu tauschen. Filialverbünde innerhalb eines Notdienstkreises sollten die Notdienstapotheke frei wählen dürfen. Überdies sei auch eine weitere Anhebung des Notdiensthonorars unerlässlich, damit die flächendeckende Notdienstversorgung auch weiterhin aufrechterhalten werden könne.

Der BVDK bekräftigt zudem seine Position, dass entsprechend qualifizierte Apotheken Grippeimpfungen durchführen dürfen sollten. Auch hier grenzt sich der Verband klar von der ABDA ab. Überdies fordert er Kompetenzerweiterungen für PTA, sodass sie weitere Aufgaben von Apothekern übernehmen können. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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