- DAZ.online
- News
- Recht
- Ermittler räumt ...
Im Strafverfahren wegen mutmaßlichen „Datenklaus“ aus dem Bundesgesundheitsministerium war am heutigen Donnerstag erneut der Kriminalbeamte als Zeuge geladen, der die polizeilichen Ermittlungen gegen Thomas Bellartz und Christoph H. geleitet hatte. Er wurde unter anderem mit einigen seiner nachgereichten E-Mails konfrontiert – an einiges konnte er sich nicht oder kaum erinnern, anderes konnte er erklären. Für frischen Wind im Verhandlungssaal sorgte zudem die Urlaubsvertretung des Staatsanwaltes.
Der Apotheke-Adhoc-Herausgeber und frühere ABDA-Pressesprecher Thomas Bellartz sowie der Systemadministrator Christoph H. sind angeklagt, zwischen Anfang 2009 und Ende 2012 Daten aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ausgespäht zu haben. Am nunmehr 22. Verhandlungstag vor dem Berliner Landgericht war erneut der Kriminaloberkommissar als Zeuge geladen, der die Ermittlungen geleitet hatte. Bei seiner Befragung räumte er ein, dass seine bisherigen Aussagen vor Gericht, die Akten und seine Erinnerung nicht in allen Punkten übereinstimmen. Dies sei der Menge der Informationen sowie der seitdem vergangenen Zeit geschuldet. Die Ermittlungen hatten im Herbst 2012 begonnen, von Januar bis November 2013 war der Ermittler auch für die Aktenführung verantwortlich. Dabei war ihm gleich bei der Übernahme aufgefallen, dass diese Akte Defizite aufwies. Unter anderem gab es Doppelungen und unterschiedliche Nummerierungen bei den Asservaten.
Die Art und Weise der Aktenführung ist auch den Verteidigern der Angeklagten ein Dorn im Auge. Während der laufenden Hauptverhandlung tauchten neue Dokumente auf und der Kriminaloberkommissar reichte sodann mehr als 1000 E-Mails nach. Die Verteidiger hatten deshalb beantragt, das Verfahren auszusetzen und sogar einzustellen. Dies hat das Gericht jedoch abgelehnt.
Mehr zum Thema
„Datenklau“-Verfahren
Bellartz-Prozess
Heute erklärte der Polizist nun, auch durch die nachgereichten E-Mail-Ausdrucke habe er gemerkt, dass er nicht mehr alle Verfahrensdetails so gut in Erinnerung hatte, wie er dachte. Sowohl das Gericht als auch die Verteidiger hakten an verschiedenen Stellen noch einmal nach. So hatte der Zeuge beispielsweise in seiner früheren Vernehmung ausgesagt, die ABDA sei nicht Gegenstand seiner Ermittlungen gewesen. Das ist nicht falsch. Aber ermittelt wurde zeitweilig doch – wegen Untreueverdachts. Allerdings in einer anderen Abteilung des Landeskriminalamts (LKA). Und dieser Abteilung hatte der Zeuge durchaus Teile seiner eigenen Akte zur Verfügung gestellt, wie sich aus dem nachgereichten Mailverkehr ergab, und wie er heute einräumte – das habe er wohl „verdrängt“.
Zur Sprache kam auch der Verfassungsschutz – spielte er eine
Rolle in dem Verfahren? Nein, erklärte der Polizist spontan. Hintergrund dieser
Frage von
Bellartz´ Anwalt Carsten Wegner war, dass er einen Mailverkehr
zwischen dem Polizeibeamten und der Phagro-Geschäftsführerin Bernadette
Sickendiek – ebenfalls Zeugin in diesem Prozess – ausfindig gemacht hatte. In
diesem ging es um einen Kontakt zum Verfassungsschutz. Das vorgehalten,
erinnerte sich der Polizist: Ja, Frau Sickendiek habe eine allgemeine Anfrage zum
Verfassungsschutz gestellt und er daraufhin einen Kontakt vermittelt. Dies habe
aber nichts mit dem Verfahren zu tun gehabt.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.