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17. Juli 2018
17 Länder in der EU haben es schon, das elektronische Rezept. In Deutschland tut sich erst jetzt etwas, die ABDA will’s anpacken. Auslöser waren vermutlich die Beschlüsse des Ärztetages und von Ärztekammern, die Fernbehandlung zuzulassen und zu erproben. Und weil Telemedizin in letzter Konsequenz auch die Fernverschreibung, das elektronische Rezept, nach sich zieht, wird’s höchste Zeit, die Einbindung der Apotheke voranzutreiben. Wie sich unsere Standesvertretung das Procedere vorstellt, dazu hat sie sich noch nicht geäußert. Wo soll beispielsweise ein Rezept gespeichert werden, auf einer Karte, auf einem Server? Wo steht der Server? Wie läuft der Datenfluss, nachdem der Patient sein Rezept eingelöst hat? Werden die Daten sofort an ein Rechenzentrum geschickt? Wie schickt der Patient sein Rezept an Versandapotheken? Und viele weitere Fragen. Mein liebes Tagebuch, wäre schön, wenn sich die ABDA dazu mal äußern würde.
Das Valsartan-Desaster beschert den Apotheken immens viel Arbeit und Aufwand, zusätzliche Beratungsgespräche, Ärger und letztlich auch Kosten. Und wie sieht es mit einer Ersatz- oder Folgemedikation für die Patienten aus? Patienten benötigen eine neue Verordnung. Und was ist, wenn es zu Lieferengpässen kommt und die Apotheke von der Verordnung abweichen muss? Wo liegen Retax-Risiken? DAZ.online hat bei den großen Krankenkassen nachgefragt, wie kulant sie sind, ob sie pharmazeutische Bedenken akzeptieren. Mal so, mal so. Auf den Rahmenvertrag und seine abgestufte Vorgehensweise berufen sich natürlich alle. Ein Rest-Retaxrisiko wird da wohl an uns kleben bleiben. Klarheit dürfte es dagegen bei den Ersatzkassen geben: Sie wollen Ärzte und Apotheker informieren, wie bei der Versorgung der vom Valsartan-Rückruf betroffenen Patienten vorzugehen ist – retaxsicher.
2 Kommentare
Der ABDA- Deal von Oktober 18
von Ulrich Ströh am 22.07.2018 um 9:51 Uhr
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AW: Ringelreihnreise nach Jerusalem oder Wer zuerst zuckt zahlt den Dealer
von Bernd Jas am 22.07.2018 um 14:17 Uhr
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