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19. Juli 2018
Apotheker schenken Krankenkassen Geld! Wäre doch mal eine tolle Schlagzeile in der BILD, oder? Und so echt im Stil des Boulevard-Journalismus, also nicht ganz richtig, aber auch nicht ganz falsch. Denn bei der „Schenkung“ handelt es sich um berechtigte Retaxationen. Berechtigt, weil Apotheken versehentlich oder bewusst, aus welchen Gründen auch immer, nicht rabattierte Arzneimittel abgegeben haben. Vertrag ist Vertrag, da hilft auch der beste Einspruch nichts, da kann auch die Taxationsabteilung des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg nicht helfen. Und die ist richtig gut. Rund 14.500 Rezepte hat diese Abteilung im Auftrag ihrer Mitglieder geprüft: Bei rund 40 Prozent der Rezepte konnte sie für die Apotheken die Retaxation abwehren und so rund 550.000 Euro für ihre Mitglieder sichern. Knapp 60 Prozent allerdings waren berechtigt von den Krankenkassen retaxiert worden, die Apotheken „schenkten“ den Kassen rund 765.000 Euro. Tut irgendwie schon beim Lesen weh. Vor allem, wenn die Retaxation aufgrund von Formfehlern erfolgte.
2 Kommentare
Der ABDA- Deal von Oktober 18
von Ulrich Ströh am 22.07.2018 um 9:51 Uhr
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AW: Ringelreihnreise nach Jerusalem oder Wer zuerst zuckt zahlt den Dealer
von Bernd Jas am 22.07.2018 um 14:17 Uhr
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