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Douglas-Stellenanzeigen: Warum die DAZ sie abdrucken muss
Welche Pläne verfolgt die Parfümeriekette Douglas auf dem deutschen Apothekenmarkt? Seit einiger Zeit werden Apotheker und PTA für ein neues Store-Konzept angeworben. Entsprechende Stellenanzeigen finden sich auf Websites von Kammern, in der standeseigenen PZ und auch in der DAZ. Einfach ablehnen darf die DAZ diese Inserate aber nicht. 2007 urteilte das Landgericht Stuttgart in einem ähnlichen Fall – damals hieß die Klägerin DocMorris.
Mittlerweile ist bekannt, dass die Parfümeriekette Douglas ein neues Store-Konzept plant, mit dem sie vor allem auf Luxuskundschaft setzen will. Das pharmazeutische Personal stelle man ein, weil man bei Douglas einen starken Fokus auf professionelle Beratung lege – das sei für das neue Konzept und die neuen Produkte ganz besonders sinnvoll, so eine Unternehmenssprecherin. Eine Testfiliale soll im September im Hamburger Stadtteil Eppendorf eröffnen, heißt es weiter.
„Mit
Blick auf das angebotene Sortiment wird die Schnittmenge zu Apotheken relativ
gering sein“, versucht die Sprecherin zu beschwichtigen. Anders liest sich das
in der Zeitschrift HealthCare Marketing. Die titelte bereits im Mai „Douglas
bestätigt Apotheken-Pläne“ und
kürzlich „Douglas-Chefin Tina Müller gibt weitere Details zum Eintritt in den
Apothekenmarkt bekannt“. Der
Eintritt in den Apothekenmarkt sei Teil der Zukunftsstrategie, die die
Vorsitzende der Douglas-Geschäftsführung Müller verfolgt. Doch Details zum
„Apothekenmarkt“ werden auch hier nicht preisgegeben. Nur, dass sich alles um
medizinische Hautpflege und Nahrungsergänzungsmittel für die Haut drehen soll.
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„Die Schnittmenge zu Apotheken beim neuen Douglas-Konzept wird gering sein“
2008 hatte es Douglas noch deutlicher auf den deutschen Apothekenmarkt abgesehen. Müllers Vor-Vorgänger Henning Kreke erklärte damals gegenüber der Wirtschaftswoche: „Rein hypothetisch betrachtet, könnte der Apothekenmarkt für Douglas durchaus reizvoll sein. Mit einem geeigneten Partner könnte man sehr wohl darüber nachdenken, ob ein gemeinsames Apothekenkonzept sinnvoll sein könnte“. Potenzial sah der ehemalige Douglas-Chef für Apotheken, die etwas größer als üblich seien und mit mehr Beratung und vielen Zusatzdienstleistungen rund um das Thema Gesundheit und Wellness punkten könnten.
„Für uns wäre ein solches Geschäftsfeld aber erst interessant, wenn die Rahmenbedingungen stimmen und man auch flächendeckend filialisieren kann.“ In jenen Jahren hegte Kreke wohl die Hoffnung, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Streit um das deutsche Fremd- und Mehrbesitzverbot in diesem Sinne entscheiden und die Regelungen für europarechtswidrig erklären würde – was bekanntermaßen nicht geschah.
Auf die Frage, ob das aktuelle Store-Konzept sozusagen eine Light-Version der alten Idee ist, äußerte sich Douglas nicht.
2007: DocMorris in ähnlicher Mission unterwegs
Unmittelbar vor dem EuGH-Urteil zum deutschen Fremdbesitz im Jahr 2009 herrschte viele Jahre eine unübersichtliche Gemengelage: Politiker, Unternehmer und Lobbyisten sahen das deutsche Apothekenwesen kurz vor seiner umfassenden Deregulierung. Versand- und Großhändler sowie andere Gewerbetreibende versuchten, sich frühzeitig auf dem Markt zu positionieren, um sich nach einem Urteil in ihrem Sinne rasch auszubreiten.
Der niederländische Arzneimittelversender DocMorris, damals noch eine Celesio-Tochter, warb mit Stellenanzeigen um deutsche Apotheker und PTA für Filialen und das Versandgeschäft. Diese Inserate wurden auch in der pharmazeutischen Fachpresse gebucht. Der Deutsche Apotheker Verlag wehrte sich gegen die Veröffentlichung, da er sich nicht verpflichtet sah, ausländischen Versendern, die in der Vergangenheit massiv gegen deutsches Recht verstoßen hatten, eine Plattform für die Mitarbeiterakquise zu bieten.
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Auf dem Rechtsweg ging DocMorris mit Hilfe seiner Anwälte aus der einschlägig bekannten Hamburger Kanzlei Diekmann gegen den Deutschen Apotheker Verlag vor und konnte vor dem Landgericht Stuttgart erwirken, dass die DAZ die Stellenanzeigen veröffentlichen muss. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, die DAZ sei im Hinblick auf ihre herausragende Position auf dem Gebiet der pharmazeutischen Fachpresse dazu verpflichtet, auch Stellengesuche ausländischer Arzneimittelversender zu veröffentlichen. „Die Gefahr, dass die DAZ aufgrund des konkreten Inhalts der Anzeige in Verruf gerät, besteht nicht“, so die Richter wörtlich in ihrem rechtskräftigen Urteil.
Aus der Not wird eine Tugend
Ein Jahr später, auf der Interpharm 2008: Die Prozessniederlage war in der Öffentlichkeit fast schon wieder vergessen. Der Deutsche Apotheker Verlag, vertreten durch Geschäftsführer Dr. Christian Rotta, nutzte die Gelegenheit und sorgte auf der Interpharm für eine „Umverteilung“ der durch die DocMorris-Anzeige generierten Verlagserlöse.
Die Einnahmen aus den DocMorris-Stellenanzeigen wurden – aufgerundet – dem Solidaritätsfonds ProApotheke gespendet. Rotta überreichte den Scheck über 3000 Euro an Helga Neumann-Seiwert. Die saarländische Apothekeninhaberin stand im Rechtsstreit mit dem niederländischen Versender und war fest entschlossen, gegen die Ende Juni 2006 in Saarbrücken eröffnete DocMorris-Fremdbesitzapotheke durch alle Instanzen vorzugehen. Bekanntlich mit Erfolg: Der EuGH urteilte 2009, dass es keine Fremdbesitz-Apotheken in Deutschland geben dürfe. „Und entsprechend“, so Rotta, „werden wir es auch in Zukunft mit Erlösen rechtlich aufgezwungener DAZ-Anzeigen branchenpolitisch dubioser Akteure halten. Die Gelder fließen unmittelbar in sinnvolle Projekte zur Stärkung und zum Schutz des Systems bestehender Vor-Ort-Apotheken.“
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