- DAZ.online
- News
- Politik
- „Es kann keinen ‚...
Präsident der Landesdatenschutzbehörde Bayern
„Es kann keinen ‚bayerischen Weg‘ bei der Umsetzung der DSGVO geben“
Geht es nach der bayerischen Landesregierung, werden die neuen Datenschutzregeln in der Apotheke nicht allzu rigide angewendet. Einen Datenschutzbeauftragten braucht dem Innenministerium zufolge keine Apotheke, auch Sanktionen sollen so gut wie ausgeschlossen sein. Die Landesdatenschutzbehörde hat für diese Aussagen kein Verständnis: Gegenüber DAZ.online stellt Präsident Thomas Kranig klar, dass niemand anders als seine Behörde für die Umsetzung der DSGVO zuständig ist und Apotheken (in einigen Fällen) sehr wohl einen Datenschutzbeauftragten brauchen.
Die Aussage des bayerischen Innenministeriums, dass Apotheken keinen Datenschutzbeauftragten benötigen, sorgt derzeit für viel Wirbel in Apotheken. Was war passiert? Die bayerische Landesregierung hatte Ende Juli einen Beschluss gefasst, in dem angekündigt wurde, dass der Freistaat einen „bayerischen Weg“ bei der Umsetzung der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des erneuerten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gehen werde. Laut Beschluss sollen die neuen Regeln mit „Augenmaß“ umgesetzt werden, etwa sollen Vereine keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen und Sanktionen sollen grundsätzlich nur im Notfall ausgesprochen werden.
Mehr zum Thema
„Bayerischer Weg“ für die DSGVO
Innenministerium Bayern: Apotheken brauchen keinen Datenschutzbeauftragten
DAZ.online fragte daraufhin beim Innenministerium nach: Treffen diese Aussagen auch auf Apotheken im Freistaat zu? Die Antwort des Innenministeriums überraschte: Ja, Apotheken brauchen keinen Datenschutzbeauftragten, weil sie nicht ständig mit automatisierten, personenbezogenen Daten zu tun haben. Damit stellt sich das Ministerium nicht nur gegen eine Einschätzung der Bundesregierung zu dem Thema, sondern auch gegen einen Beschluss aller Landesdatenschutzbehörden der Bundesländer. Die hatten sich zur Interpretation der DSGVO darauf geeinigt, dass die Pflicht einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen für Apotheken gilt, wenn sie mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen.
Kranig: Die DSGVO ist unmittelbar anwendbares Recht
Nun meldet sich auch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Sache zu Wort und erhebt Vorwürfe gegen das Ministerium. Gegenüber DAZ.online stellt Behörden-Präsident Thomas Kranig zunächst klar: „Die am 25. Mai 2018 anwendbar gewordene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist unmittelbar anwendbares europäisches Recht. Dies bedeutet, dass in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union dieses Recht auch einheitlich vollzogen werden muss, so dass es einen abweichenden ‚Bayerischen Weg‘ bei der Umsetzung der DSGVO naturgemäß nicht geben kann.“ Kranig weist darauf hin, dass die DSGVO auch vorgibt, dass die Aufsichtsbehörden für die Umsetzung der neuen Datenschutzregeln zuständig sind und unabhängig tätig sein müssen.
Dass die Landesregierung nun meint, es gebe eine eigene,
also bayerische Interpretation der DSGVO und sie selbst bei der
Umsetzung eine Rolle spiele, stört den Datenschutz-Experten offenbar. Wörtlich
sagt er dazu: „Konkret bedeutet dies, dass wir, das Bayerische Landesamt für
Datenschutzaufsicht, als vom bayerischen Gesetzgeber bestimmte (unabhängige)
Aufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich in Bayern alleine und
unabhängig zu entscheiden haben, welche aufsichtliche Maßnahmen wir zur
Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzrechts ergreifen und welche wir
nicht ergreifen.“
1 Kommentar
Erst denken, dann reden
von Hummelmann am 17.08.2018 um 21:36 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.