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DSGVO-Umsetzung in Apotheken
Kammer: Apotheker müssen selbst über Datenschutzbeauftragten entscheiden
Muss es in Apotheken nun einen Datenschutzbeauftragten geben
oder nicht? Das bayerische Innenministerium meint: nein. Die
Landesdatenschutzbehörde des Freistaates widerspricht und sagt: in manchen Fällen. Was empfiehlt
also die Bayerische Landesapothekerkammer ihren Mitgliedern? DAZ.online hat dazu mit Justiziar Klaus Laskowski gesprochen. Der Jurist sagt: Er freue sich zwar über das Signal des
bayerischen Innenministeriums, letztlich sei aber die Sicht der Datenschutzbehörde entscheidend. Und: Auch aus anderen Gründen könne es hilfreich sein, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Die Debatte darüber, ob Apotheken nach der Umstellung des Bundesdatenschutzgesetzes und der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen Datenschutzbeauftragten benötigen, nimmt so langsam groteske Züge an. Denn die Meinungsvielfalt in dieser Frage nimmt derzeit fast wöchentlich zu: Schon vor Inkrafttreten der DSGVO im Mai hatten sich die Landesdatenschutzbehörden, die für die Kontrolle und Umsetzung der Regeln zuständig sind, darauf geeinigt, dass alle Apotheken einen Beauftragten brauchen, die mehr als zehn Mitarbeiter haben. Auch die Bundesregierung interpretiert die neuen Datenschutzregeln so.
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„Bayerischer Weg“ für die DSGVO
Innenministerium Bayern: Apotheken brauchen keinen Datenschutzbeauftragten
Völlig überraschend beschloss dann die bayerische Landesregierung einen „Bayerischen Weg“ zur DSGVO-Umsetzung. Auf Nachfrage von DAZ.online im zuständigen Innenministerium erklärte ein Sprecher, dass keine Apotheke einen Datenschutzbeauftragten brauche, weil Apotheken nicht ständig mit automatisierten und personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Die bayerische Landesdatenschutzbehörde findet das gar nicht lustig und erklärte in der vergangenen Woche, dass sie selbst für die Umsetzung der DSGVO verantwortlich sei und Apotheken mit mehr als zehn Mitarbeitern sehr wohl einen Beauftragten brauchen. Inzwischen ist bekannt geworden, dass die Hessische Apothekerkammer ihren Mitgliedern sogar empfiehlt, dass alle Apotheken einen Datenschutzbeauftragten benötigen.
DAZ.online hat mit dem Justiziar der BLAK, Klaus Laskowski, über dieses Thema gesprochen.
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„Es kann keinen ‚bayerischen Weg‘ bei der Umsetzung der DSGVO geben“
DAZ.online: Herr Laskowski, die Aussage des bayerischen Innenministeriums, dass keine (!) Apotheke einen Datenschutzbeauftragten braucht, sorgt derzeit für viel Wirbel und Unsicherheit im Apothekerlager. Waren Sie überrascht?
Laskowski: Die Datenschutzregeln sind nicht neu, aber die Interpretation des Ministeriums dieser Regeln ist, jedenfalls in einem gewissen Umfang, neu und wird im Sinne einer pragmatischen Interpretation geltenden Rechts von uns begrüßt.
DAZ.online: Wie interpretieren Sie denn die Aussage des Ministeriums?
Laskowski: Wir begrüßen es, wenn sich das Ministerium für die Entbürokratisierung im Apothekenwesen einsetzt, und werden entsprechende Bemühungen immer gerne unterstützen. Wenn unsere Mitglieder danach fragen, wie die Aussagen des bayerischen Innenministeriums zum Datenschutzbeauftragen in Apotheken einzuschätzen sind, dann würden wir diese als Interpretation des Wortes ‚ständig‘ erläutern.
1 Kommentar
Geht es noch um den Datenschutz?
von Hummelmann am 20.08.2018 um 13:48 Uhr
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