- DAZ.online
- News
- Politik
- EU-Nutzenbewertung: G-BA ...
BAH-Diskussion
EU-Nutzenbewertung: G-BA und Politik haben noch Gesprächsbedarf
Wenngleich der vorliegende Entwurf der EU-Kommission für eine europäische Nutzenbewertung von Arzneimitteln beim deutschen Gesetzgeber und den Akteuren der Selbstverwaltung auf erhebliche Ablehnung gestoßen ist, findet das Projekt hierzulande auch Unterstützung von einflussreicher Seite. Auf einer Veranstaltung des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller kamen sowohl vom Gemeinsamen Bundesausschuss als auch von der Pharmaindustrie und Gesundheitspolitik positive Signale für das Projekt.
Der im Januar 2018 veröffentlichte Verordnungsentwurf der EU-Kommission zum sogenannten HTA-Verfahren möchte die klinische Bewertung von neuen Arzneimitteln harmonisieren. Auch Medizinprodukte mit hohem und sehr hohem Risiko wie Röntgengeräte oder Brustimplantate sowie bestimmte in-vitro-Diagnostika sind davon betroffen. Branchenbeobachter gehen davon aus, dass der EU-Gesetzgebungsprozess voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2020 – dann unter deutscher Ratspräsidentschaft – abgeschlossen werden dürfte.
Das Projekt gestaltet sich auf nationaler Ebene aber schwierig. Seit mittlerweile 2004 befindet sich das Thema auf der EU-Agenda. Seit Anfang des Jahres liegt nun ein Richtlinienentwurf der EU-Kommission dazu vor. Die Meinung der deutschen Politik dazu war schnell klar: Der Bundestag verabschiedete eine sogenannte Subsidiaritätsrüge und sprach sich dagegen aus, dass sich die EU-Nutzenbewertung obligatorisch auf die Arzneimittelpreise hierzulande auswirkt.
Hecken: „Grundsätzlich okay“
Auf einem Wirtschaftsdialog des BAH zu eben diesem Thema in München zeigte sich am gestrigen Mittwoch, dass das Projekt in einflussreichen Kreisen allerdings auch grundsätzliche Zustimmung erhält. Deutlich wurde dies beispielsweise durch Professor Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Der sagte anlässlich der Diskussion um eine einheitliche Bewertung von Arzneimitteln und bestimmten Medizinprodukten, dem sogenannten Health Technology Assessment (HTA): „Die europaweit harmonisierte Nutzenbewertung ist grundsätzlich okay. Aber die Tücke liegt im Detail.“ Positiv bewertete er, dass die Patienten in der EU bei einer erfolgreichen Umsetzung des Projektes einen besseren Zugang zu medizinischen Therapien bekämen. Außerdem würden die Hersteller entlastet, indem sie einen einheitlichen Marktzugang erhielten.
Mehrere Delegationen können nicht zustimmen, dass gemeinsame klinische Bewertungen verpflichtend in ihren nationalen Verfahren verwendet werden. [...]“
Andererseits befürchtet Hecken, dass durch eine zentralisierte Nutzenbewertung die Qualität der Versorgung sinkt, wenn dadurch Qualitätsstandards aufgeweicht werden. Wichtig ist seiner Meinung nach im laufenden Prozess insbesondere, dass die Methodik einer einheitlichen Bewertung klar definiert wird. Auch die Kriterien der Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität von Arzneimitteln müssten angesichts unterschiedlicher Standards in Europa klarer herausgearbeitet werden. Das gelte insbesondere für die Frage der Vergleichstherapie im Bewertungsprozess.
Eine besondere Herausforderung sieht Hecken im laufenden EU-HTA-Prozess für Orphan Drugs, also Arzneimittel gegen seltene Krankheiten. Bei diesen oft sehr teuren Produkten sei der medizinische Bedarf sehr hoch. Bei diesem Thema sieht der G-BA-Vorsitzende eine besondere Notwendigkeit zur europaweiten Harmonisierung, die allerdings durch den vorliegenden Verordnungsentwurf nicht erreicht werde. „Hier sehe ich die größte Gefahr, dass es zu einer unseriösen Nutzenbewertung kommt“, so Hecken wörtlich. Konkret befürchtet er, dass es bei der Bewertung der Produkte zu Kampfabstimmungen komme und letztlich eine Stimme Mehrheit den Ausschlag geben könnte – „und das ohne Vorlage einer belastbaren Evidenz“, so Hecken. Die Folge davon könnte wiederum sein, dass es keine geordnete Erstattung für diese Arzneimittel gibt und die Hersteller ihre Produkte aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit vom Markt nehmen, was schließlich gravierende Folgen für die Patienten hätte. „Wenn das die Basis für eine gemeinsame Nutzenbewertung wird, wird diese Nutzenbewertung nichts wert sein“, so Hecken.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.