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Onlinewerbung
Quellensteuer: Auch Apotheker könnten zur Kasse gebeten werden
Nach einem Bericht des ZDF-Magazins Frontal 21 plant das Bundesfinanzministerium, eine Quellensteuer auf Onlinewerbung einzuführen. Bayerische Finanzämter haben in Eigenregie bereits etliche Unternehmen aufgefordert, für online geschaltete Werbung 15 Prozent Steuern nachzuzahlen. Zwar wurde diese Praxis erstmal auf Eis gelegt. Experten meinen: Würde die bayerische Art der Besteuerung aber bundesweite Praxis werden, wären auch Apotheken betroffen, sofern Sie über Plattformen wie Google oder Facebook Werbung schalten.
Der Fiskus beißt sich an Internetkonzernen wie Google und Facebook die Zähne aus. Er tut sich schwer, von diesen Konzernen, deren Sitz im Ausland liegt, Steuern zu erheben. Erst Mitte Januar hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) das Thema im Auswärtigen Amt erneut zur Sprache gebracht: „Seit Jahren sehen wir, dass große multinationale Unternehmen Unterschiede in den nationalen Steuersystemen so nutzen, dass sie am Ende nur geringe, manchmal fast gar keine Steuern zahlen. Das ist nicht akzeptabel, denn so verweigern die Unternehmen ihren fairen Beitrag zur Finanzierung der Staatsaufgaben.“
Nach einem Bericht der Wirtschaftswoche prüft das Bundesfinanzministerium nun eine 15-prozentige Sonderabgabe auf Onlinewerbung, um die US-Digitalkonzerne zu besteuern. Derweil haben einige bayerische Finanzämter bereits einen eigenen Weg eingeschlagen: Laut Frontal 21 haben sie etliche Unternehmen, die bei Plattformen wie Google oder Facebook Werbung schalten, aufgefordert, für die vergangenen Jahre 15 Prozent Steuern nachzuzahlen. Die Beträge gingen in die Millionenhöhe und könnten für viele Unternehmen das Aus bedeuten, so das Magazin.
Onlinewerbung wie Lizenzzahlungen
Grundlage dieses Vorgehens ist der Paragraph 50a des Einkommenssteuergesetzes, wonach Zahlungen, die deutsche Unternehmen für die Schaltung von Onlinewerbung an ausländische Internetplattformen leisten, wie Lizenzzahlungen behandelt werden sollen. Diese unterliegen einer Quellensteuer, die sich die deutschen Kunden dann von den eigentlich steuerpflichtigen Konzernen erstatten lassen sollen. „Wie soll ein bayerischer Einzelunternehmer an Google herankommen, an dem sich die Finanzverwaltungen dieser Welt die Zähne ausbeißen?“, zweifelte Steuerrechtsexperte Manuel Theisen gegenüber Frontal 21 den Sinn dieser Praxis an.
Würde die bayerische Methode bundesweit Schule machen, wären alle Unternehmen davon betroffen, die auf ausländischen Onlineplattformen Werbung betreiben. Das würde damit auch für Apotheken gelten, wie DAZ.online von Steuerexperten bestätigt wurde. Apotheken wie auch alle anderen Unternehmen würden somit Steuern für Dienste zahlen, an denen vor allem Google und Co. verdienen. Eine reelle Chance auf Erstattung durch die Konzerne hätten sie wohl kaum.
2 Kommentare
Allgemeine Werbesteuer
von Peter Bauer am 27.02.2019 um 16:47 Uhr
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Typisch
von Karl Friedrich Müller am 27.02.2019 um 12:49 Uhr
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