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Onlinewerbung
Quellensteuer: Auch Apotheker könnten zur Kasse gebeten werden
Bayerische Praxis vorerst gestoppt
Ob es zu dieser Praxis kommt, ist allerdings fraglich. Das Bundesfinanzministerium teilte mit Blick auf die bayerischen Finanzämter auf Anfrage mit: „Wir schauen uns diese Anwendungspraxis rechtlich gerade genau an und tauschen uns hierzu derzeit auch mit den Finanzverwaltungen der Länder aus.“
Das bayerische Finanzministerium selbst gibt zu verstehen, dass die Finanzämter des Freistaates angewiesen worden seien, „die betroffenen Fälle bis zur endgültigen Festlegung einer bundeseinheitlichen Verwaltungsauffassung offen zu halten“. Sprich: Die Eintreibung von Steuern für Onlinewerbung, die Unternehmen in den vergangenen Jahren geschaltet haben, ist erstmal gestoppt. Darüber hinaus heißt es aus dem Münchener Finanzministerium: „Die Frage, ob Online-Werbeumsätze ausländischer Unternehmen im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht nach geltendem Recht einem Quellensteuerabzug unterliegen, bedarf einer bundesweit einheitlichen Beantwortung beziehungsweise Klärung. Bayern hat das Bundesministerium der Finanzen bereits um eine zeitnahe Erörterung der Thematik auf Bund-Länder-Ebene gebeten.“
Fachleute weisen gegenüber DAZ.online darauf hin, dass der Paragraph 50a des Einkommenssteuergesetzes, auf den sich die bayerischen Steuereintreiber berufen haben, im Grunde dazu gedacht ist, ausländische Künstler, die hierzulande auftreten und damit nur beschränkt steuerpflichtig sind, besteuern zu können. Bayern habe diesen Paragrafen kurzerhand auf Onlinewerbung umgemünzt. Darüber hinaus mache die bayerische Praxis nur wenig Sinn, denn sofern mit dem Land, in dem die Internetkonzerne sitzen, ein Doppelbesteuerungsabkommen bestehe, könnten sich die Konzerne die Quellensteuer, die ihnen nach dieser Logik von den deutschen Händlern in Rechnung gestellt werden würde, vom deutschen Fiskus wieder zurückholen. „Außer Bürokratie bringt das gar nichts“, so ein Steuerexperte.
Macron: Drei Prozent Ausgleichssteuer
Das Thema Digitalsteuer treibt die europäische Politik seit Längerem um. So hat der französische Präsident Emmanuel Macron, der sich besonders stark dafür macht, im vergangenen Jahr einen entsprechenden Plan vorgestellt. Der sieht vor, dass Unternehmen, die weitgehend oder vollständig ihr Geld mit dem Internet verdienen, drei Prozent Ausgleichssteuer in Europa abführen sollen. Diese Regelung soll Gültigkeit haben für große Konzerne, die im Jahr mindestens 750 Millionen Euro umsetzen, davon 50 Millionen oder mehr in der EU. Kritiker mahnen allerdings an, dass dieses System viele Steuerschlupflöcher offen lasse und ohne große Wirkung sein würde.
Bundesfinanzminister Scholz drängt auf eine neue internationale Antwort, die über die in den letzten Jahren bereits im G20- und OECD-Kreis erzielten Vereinbarungen hinausgeht. „Wir müssen international ein Mindestniveau der Besteuerung vereinbaren“, sagte er Mitte Januar. Diesen Vorschlag habe er im G20-Kreis vorgestellt. Er sei zuversichtlich, bis Sommer 2020 zu einer Lösung zu kommen.
2 Kommentare
Allgemeine Werbesteuer
von Peter Bauer am 27.02.2019 um 16:47 Uhr
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Typisch
von Karl Friedrich Müller am 27.02.2019 um 12:49 Uhr
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