Hexal nimmt Stellung

Verwechslungsgefahr bei Estramon conti

Holzkirchen / Stuttgart - 05.03.2019, 12:45 Uhr

Hexal erkennt die Problematik bei Estramon conti, setzt aber nach eigener Ansicht bereits Maßnahmen um, die die Verwechslung von Hormonpflaster und Trockenmittel-Pad verhindern sollen. (m / Foto: Hexal AG)

Hexal erkennt die Problematik bei Estramon conti, setzt aber nach eigener Ansicht bereits Maßnahmen um, die die Verwechslung von Hormonpflaster und Trockenmittel-Pad verhindern sollen. (m / Foto: Hexal AG)


Bedrucken des Trockenmittels nicht möglich

Hexal erklärt: „Das transparente, wirkstoffhaltige Pflaster befindet sich in einem Schutzbeutel und kann aus diesem leicht entnommen werden." Das Trockenmittel-Pad hingegen ist nach Einschätzung des Herstellers gut befestigt. Das braune, rechteckige Trockenmittel sei an der Innenseite des Schutzbeutels „fest aufgeklebt" und diene der Sicherstellung der Produktqualität. Die AMK kritisierte unter anderem, dass das Hormonpflaster und das Trockenmittel-Pad nicht gekennzeichnet sind. Dafür gibt es jedoch laut Hexal eine Erklärung.

„Ein Bedrucken des Trockenmittels ist aus Stabilitätsgründen nicht möglich", so Hexal. Man habe zu Beginn der Markteinführung mit einem extra Kärtchen in der Umverpackung separat auf das Trockenmittel hingewiesen. Und weiter: „Damit der Hinweis jedoch noch mehr Beachtung findet, wurde der Hinweis auf das Trockenmittel bereits 2014 in die Patientenbroschüre integriert."

Zwei Hinweise auf das Trockenmittel

Patientinnen fänden „direkt auf der ersten Seite obenauf ausführlich beschrieben, wie das Trockenmittel aussieht, wo es im Sachet zu finden ist und dass es nicht auf die Haut aufgeklebt werden darf." Der Hinweis auf das Trockenmittel sei in der Broschüre noch ein zweites Mal aufgenommen und die Anwendung der transparenten Pflaster mit Fotos eindeutig illustriert, findet Hexal. Darüber hinaus werde in der Gebrauchsinformation darauf hingewiesen, dass das an der Innenseite des Beutels klebende Trockenmittel nicht auf die Haut aufgebracht werden darf, was nach Ansicht des Herstellers „für den Patienten ersichtlich und verständlich" sei.

Die AMK hingegen betrachtet die bisher umgesetzten Maßnahmen offenbar als nicht hinreichend und hätte diese wohl auch gerne auf Umkarton und Sachet aufgedruckt. „Weder der Umkarton noch das Sachet weisen Anwenderinnen auf das Trockenmittel hin", lautet es in der AMK-Meldung. Auch beschreibt die Arzneimittelkommission den Hinweis im Beipackzettel lediglich als „kurzen Hinweis".

Nach Angaben der AMK prüft Hexal derzeit ein neues Trockenmittel, welches noch in diesem Jahr eingeführt werden soll. Vielleicht folgen damit auch zusätzliche Informationen auf Umkarton und Sachet.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Estramon conti

von Madeleine Wauer am 05.03.2019 um 22:49 Uhr

Ich stimme dem Hersteller Hexal in allen Argumenten voll und ganz zu. Die Angaben in Packungsbeilage sowie Anwendungshinweise bzw. Vorgehensweise zur Anwendung o. g. Arzneimittels sind eindeutig!
Mit freundlichen Grüßen
Madeleine Wauer

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