Hexal nimmt Stellung

Verwechslungsgefahr bei Estramon conti

Holzkirchen / Stuttgart - 05.03.2019, 12:45 Uhr

Hexal erkennt die Problematik bei Estramon conti, setzt aber nach eigener Ansicht bereits Maßnahmen um, die die Verwechslung von Hormonpflaster und Trockenmittel-Pad verhindern sollen. (m / Foto: Hexal AG)

Hexal erkennt die Problematik bei Estramon conti, setzt aber nach eigener Ansicht bereits Maßnahmen um, die die Verwechslung von Hormonpflaster und Trockenmittel-Pad verhindern sollen. (m / Foto: Hexal AG)


Die AMK informierte vergangene Woche über Risiken bei der Anwendung von Estramon conti®. Konkret ging es um die Verwechslungsgefahr des Hormonpflasters mit dem im Sachet angeklebten Trockenmittel-Pad. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker sieht vor allem auch den Hersteller in der Verantwortung und aus ihrer Sicht „verhindert die Aufmachung des Arzneimittels (…) den oben genannten Anwendungsfehler und die daraus folgenden Risiken nur unzureichend.“ Das sieht Hexal anders und nimmt nun Stellung.

Öffnet man das Sachet von Estramon conti®, finden die Anwenderinnen zwei Dinge: ein estradiol- und norethisteronhaltiges Matrixpflaster – das Arzneimittel – und ein an der Sachet-Innenwand aufgeklebtes Trockenmittel-Pad. Das führt laut Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) offenbar zu Verwechslungen.

Die AMK informierte in dieser Woche bundesweit die Apotheken über die Fehlerquelle, beschrieb detailliert die Unterschiede zwischen Hormonpflaster und Trockenmittel-Pad und bat Apotheken um ein besonderes Augenmerk auf die Beratung, insbesondere bei Estramon-conti-naiven Patientinnen.

Hexal erkennt Problematik bei Estramon conti

Nicht zuletzt bemängelte die AMK, dass Hexal nicht direkt auf dem Hormonpflaster beziehungsweise dem Trockenmittel-Pad auf die jeweilige Funktion hinwies. Auch wenn die AMK die bereits vom Hersteller eingeleiteten Schritte würdigt – beispielsweise eine Patientenbroschüre, die Hexal mittlerweile beilegt –, erklärt die Arzneimittelkommission: „In der Zusammenschau der Fälle verhindert die Aufmachung des Arzneimittels aus Sicht der AMK den oben genannten Anwendungsfehler und die daraus folgenden Risiken nur unzureichend.“ Das sieht Hexal offenbar anders.

Dass Estramon conti® nicht ganz frei von Anwendungsfehlern ist, gibt Hexal offen zu, auch dass sich das Unternehmen darüber im Klaren ist. Gegenüber DAZ.online erklärt der in Holzkirchen bei München ansässige Pharmahersteller: „Wir sind uns der Problematik bewusst und haben seit der Markteinführung verschiedenste Maßnahmen veranlasst, um die Patienten klar zu informieren und eine mögliche Verwechslung zu minimieren." Welche Maßnahmen hat Hexal bereits umgesetzt?

Bedrucken des Trockenmittels nicht möglich

Hexal erklärt: „Das transparente, wirkstoffhaltige Pflaster befindet sich in einem Schutzbeutel und kann aus diesem leicht entnommen werden." Das Trockenmittel-Pad hingegen ist nach Einschätzung des Herstellers gut befestigt. Das braune, rechteckige Trockenmittel sei an der Innenseite des Schutzbeutels „fest aufgeklebt" und diene der Sicherstellung der Produktqualität. Die AMK kritisierte unter anderem, dass das Hormonpflaster und das Trockenmittel-Pad nicht gekennzeichnet sind. Dafür gibt es jedoch laut Hexal eine Erklärung.

„Ein Bedrucken des Trockenmittels ist aus Stabilitätsgründen nicht möglich", so Hexal. Man habe zu Beginn der Markteinführung mit einem extra Kärtchen in der Umverpackung separat auf das Trockenmittel hingewiesen. Und weiter: „Damit der Hinweis jedoch noch mehr Beachtung findet, wurde der Hinweis auf das Trockenmittel bereits 2014 in die Patientenbroschüre integriert."

Zwei Hinweise auf das Trockenmittel

Patientinnen fänden „direkt auf der ersten Seite obenauf ausführlich beschrieben, wie das Trockenmittel aussieht, wo es im Sachet zu finden ist und dass es nicht auf die Haut aufgeklebt werden darf." Der Hinweis auf das Trockenmittel sei in der Broschüre noch ein zweites Mal aufgenommen und die Anwendung der transparenten Pflaster mit Fotos eindeutig illustriert, findet Hexal. Darüber hinaus werde in der Gebrauchsinformation darauf hingewiesen, dass das an der Innenseite des Beutels klebende Trockenmittel nicht auf die Haut aufgebracht werden darf, was nach Ansicht des Herstellers „für den Patienten ersichtlich und verständlich" sei.

Die AMK hingegen betrachtet die bisher umgesetzten Maßnahmen offenbar als nicht hinreichend und hätte diese wohl auch gerne auf Umkarton und Sachet aufgedruckt. „Weder der Umkarton noch das Sachet weisen Anwenderinnen auf das Trockenmittel hin", lautet es in der AMK-Meldung. Auch beschreibt die Arzneimittelkommission den Hinweis im Beipackzettel lediglich als „kurzen Hinweis".

Nach Angaben der AMK prüft Hexal derzeit ein neues Trockenmittel, welches noch in diesem Jahr eingeführt werden soll. Vielleicht folgen damit auch zusätzliche Informationen auf Umkarton und Sachet.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


1 Kommentar

Estramon conti

von Madeleine Wauer am 05.03.2019 um 22:49 Uhr

Ich stimme dem Hersteller Hexal in allen Argumenten voll und ganz zu. Die Angaben in Packungsbeilage sowie Anwendungshinweise bzw. Vorgehensweise zur Anwendung o. g. Arzneimittels sind eindeutig!
Mit freundlichen Grüßen
Madeleine Wauer

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.