GSAV

Regierung will keine Pflicht zur Mehrfachvergabe von Rabattverträgen

Berlin - 29.03.2019, 07:00 Uhr

Nachdem die Länder Stellung genommen haben und die Regierung sich dazu geäußert hat, wandert der GSAV-Entwurf nun ins Parlament. (Foto: Külker)

Nachdem die Länder Stellung genommen haben und die Regierung sich dazu geäußert hat, wandert der GSAV-Entwurf nun ins Parlament. (Foto: Külker)


Vor zwei Wochen hat der Bundesrat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung Stellung genommen. Die Länder fordern nicht nur die Abschaffung der Importförderklausel. Sie lehnen es auch ab, dass Arzneimittel zur Hämophilie-Behandlung künftig den Vertriebsweg über die Apotheke nehmen sollen. Zudem wünschen sie Änderungen bei Rabattverträgen und wollen namensgleiche Großhandlungen von Apotheken verbieten. Die Bundesregierung hat nur für wenige dieser Forderungen Verständnis.

Die Bundesregierung hat ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) vorgelegt. Wie bereits berichtet, sagt sie darin den Ländern zu, ihren Vorschlag zu prüfen, die Importförderklausel komplett zu streichen. Tatsächlich sah der GSAV-Entwurf in einem früheren Stadium eine solche Streichung bereits vor. Doch in der Fassung, die das Kabinett dann beschloss, fand sich dann eine neue, differenzierte Preisabstandsklausel – sie entspricht der, die auch der ab Juli geltende Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung vorsieht

Auch andere Forderungen des Bundesrats will die Regierung einer Prüfung unterziehen. Darunter die, zeitnah eine gesetzliche Regelung zur strikten Trennung von pharmazeutischem Großhandel und Apotheke sowie ein Verbot des namensgleichen Großhandels zu schaffen. Die Länder wollen damit für transparente Import- und Vertriebswege sorgen und die Einschleusung von gefälschten Arzneimitteln verhindern. „Die Bundesregierung wird die Entwicklung weiter beobachten und prüfen, ob Regelungsbedarf besteht“, heißt es dazu in der Gegenäußerung.

Rabattverträge: Geografische Vorzugsbehandlung unzulässig

Viele Vorschläge der Länderkammer lehnt die Regierung allerdings rundweg ab. Etwa den zu Rabattverträgen. Derzeit sieht der Gesetzentwurf vor, dass beim Abschluss der Vereinbarungen zwischen Kassen und Herstellern „der Vielfalt der Anbieter und der Gewährleistung einer unterbrechungsfreien und bedarfsgerechten Lieferfähigkeit Rechnung zu tragen“ ist. So will man Versorgungsengpässen bei Rabattarzneimitteln vorbeugen. Aus Sicht des Bundesrats ist diese Formulierung jedoch „zu unbestimmt und insoweit nicht geeignet, das Regelungsziel zu erreichen“. Er will, dass Rabattverträge konsequent mehrfach und nicht mehr exklusiv vergeben werden. Zudem sollen explizit europäische Produktionsstandorte berücksichtigt werden, um die bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Die Regierung meint hingegen, der Vorschlag der Länder stehe nicht mit den Grundsätzen des europäischen Vergaberechts in Einklang und könnte sogar zu Lieferengpässen führen. „Die Vergabe- und Zuschlagskriterien sind europäisch harmonisiert und erlauben keine Vorzugsbehandlung nach geographischem Standort“, heißt es in der Gegenäußerung. Die jetzige Formulierung im GSAV-Entwurf erscheint der Regierung daher ausreichend.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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