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Sponsoring durch die Pharmabranche
Lassen Schweizer Apotheker sich kaufen?
In der Schweiz greift die pharmazeutische Industrie tief in die Tasche, um Ärzte, Krankenhäuser und auch die Apotheken mit Spenden, Honoraren, Reisekosten und Sponsoring in die jeweils gewünschte Richtung zu lenken. Ein Recherche-Netzwerk schafft nun Transparenz, wer wieviel bekommen hat. Auch Apothekerverbände stehen auf der „Payroll“.
Sponsoring von Ärzten, Krankenhäusern und Organisationen durch Pharmaunternehmen ist auch in der Schweiz an der Tagesordnung. Das zeigt eine Analyse von Daten über geldwerte Leistungen an die Gesundheitsberufe und Organisationen von 60 Pharmaunternehmen, die diese gemäß dem Pharma-Kooperations-Kodex (PKK) des Verbandes Scienceindustries seit 2015 offengelegt haben.
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Das Schweizer Medienportal „blick.ch“ hat die Daten gemeinsam mit „Beobachter“, „Handelszeitung“ und „Le Temps“ in aufwendiger Kleinarbeit ausgewertet und durchsuchbar gemacht. Die Ergebnisse werden nun über das Portal www.pharmagelder.ch für jedermann zur Verfügung gestellt. „Pharmagelder Schweiz“ ist ein Projekt des Ringier Axel Springer Research Networks, in dem Journalisten verschiedener Medien bei transnationalen, datengetriebenen oder investigativen Projekten zusammenarbeiten. Aus Deutschland gehören „Welt“ und „Bild“ dem Netzwerk an.
Unispitäler strichen am meisten ein
Das Ergebnis: Während im Jahr 2015 an Entscheider in der Gesundheitsbranche 140,6 Millionen Franken ausgeschüttet wurden, waren es zwei Jahre später schon rund 162,6 Millionen Franken, fast 16 Prozent mehr. Unter den Organisationen, die 2017 am meisten einstrichen, werden die Unispitäler Basel, Lausanne und Zürich sowie die Inselgruppe angeführt, zu der auch das Berner Unispital gehört. Sie, beziehungsweise namhafte Mediziner, hätten jeweils deutlich über 2 Millionen Franken erhalten.
„Heikle Zone“ Apotheken-Branche
Auch
an die Apotheken-Branche sollen große Geldbeträge von Pharmafirmen gegangen sein.
Dabei stelle der Pharma-Kooperations-Kodex (PKK) des Verbandes Scienceindustries klar,
dass auch Personen, die Medikamente abgeben, geldwerte Vorteile für die Abgabe
eines Arzneimittels weder gewährt noch angeboten noch versprochen werden dürften.
Lediglich geldwerte Vorteile von „bescheidenem Wert“ und „handelsübliche“
Rabatte seien erlaubt.
Der
Berner Kantonsapotheker und Präsident der Kantonsapothekervereinigung Samuel
Steiner spricht in diesem Zusammenhang von einer „heiklen Zone“. Für ihn liegt
die Problematik „in der Abgrenzung zwischen den handelsüblichen Rabatten und
der Definition von geldwerten Vorteilen“.
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