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DAZ.online-Europawahl-Check (Teil 1)
Was sagen die Parteien zur Subsidiarität und zu den EU-Versendern?
CDU/CSU
1) Sollten die Regelungen in den Apothekenmärkten aus Ihrer Sicht weiterhin in den Mitgliedstaaten, also nach dem Subsidiaritätsprinzip, festgelegt werden? Oder wäre eine Vereinheitlichung der Apothekenmärkte angebracht?
CDU und CSU halten daran fest, dass in der Europäischen Union die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung den Mitgliedstaaten obliegen. Dazu gehören auch Regelungen zur Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln durch Apotheken.
2) Sollten die EU-Mitgliedstaaten aus Ihrer Sicht die Arzneimittelpreise und die Apothekenvergütung selbst regeln dürfen oder nicht?
CDU und CSU wollen mit dem geplanten Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken die flächendeckende Arzneimittelversorgung insbesondere durch wohnortnahe Apotheken sicherstellen und die Bewahrung der Grundprinzipien des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung auch weiterhin gewährleisten. Um dies zu erreichen, wollen wir, dass die Einhaltung der Vorschriften der Arzneimittelpreisverordnung verpflichtender Bestandteil der Regelungen des Rahmenvertrages über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V wird. Auf diese Weise wird ein einheitlicher Apothekenabgabepreis für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung gewährleistet. Die Ausgestaltung des nationalen Sozialversicherungssystems obliegt gemäß den europäischen Verträgen der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Durch die geplante Regelung in § 129 Absatz 2 SGB V wird von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht.
3) Die EU-Versender aus den Niederlanden versorgen fast ausschließlich deutsche Patienten. Deutsche Behörden haben keine Möglichkeit, die Unternehmen zu kontrollieren, um beispielsweise zu überprüfen, ob die Anforderungen zur Arzneimittelversorgung eingehalten werden. Sollte die Kontrolle und Überwachung von EU-Versandkonzernen in der Arzneimittelversorgung ggf. reformiert werden?
Die Kontrolle von Apotheken anderer EU-Mitgliedstaaten ist Sache der dortigen Behörden. In den Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes verbrachte Arzneimittel unterliegen der Überwachung durch die hiesigen Landesbehörden. Eine verbesserte Kooperation der zuständigen Behörden ist grundsätzlich wünschenswert.
4) Die großen EU-Versender verdienen ihr Geld fast ausschließlich in Deutschland. Sie zahlen hierzulande keine Unternehmenssteuer. Wie beurteilen Sie die Steuersituation großer Internet- und Versandkonzerne?
CDU und CSU setzen sich für eine faire Unternehmensbesteuerung ein. Es kann beispielsweise nicht sein, dass sich globale Konzerne durch geschickte Strategien um Steuerzahlungen drücken. Wir brauchen eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Dabei setzen wir uns in der EU und international weiterhin für abgestimmte Lösungen auf Basis einer virtuellen Betriebsstätte ein. Auch brauchen wir eine gemein- same Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, damit Unternehmen in Europa möglichst nach gleichen Regeln besteuert werden. Dabei müssen die Besonderheiten der deutschen Unternehmenslandschaft und -besteuerung angemessen berücksichtigt werden, um Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen zu vermeiden. Wir wollen auch den Umsatzsteuerbetrug weiter eindämmen und Steuerschlupflöcher schließen.
7 Kommentare
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von es-war-einmal-ein-wähler am 22.05.2019 um 11:44 Uhr
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von ratatosk am 20.05.2019 um 10:18 Uhr
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