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DAZ.online-Europawahl-Check (Teil 1)
Was sagen die Parteien zur Subsidiarität und zu den EU-Versendern?
SPD
1) Sollten die Regelungen in den Apothekenmärkten aus Ihrer Sicht weiterhin in den Mitgliedstaaten, also nach dem Subsidiaritätsprinzip, festgelegt werden? Oder wäre eine Vereinheitlichung der Apothekenmärkte angebracht?
Derzeitig ist eine Vereinheitlichung der Apothekermärkte in weiter Ferne, da gemäß Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Politik der Union lediglich die der Mitgliedstaaten ergänzt. Wir Sozialdemokraten setzten uns dennoch für hohe Standards in der Gesundheitspolitik und ein transparentes System ein, in dem die Bürgerinnen und Bürger so gut wie möglich informiert und versorgt werden. Wir wollen, dass auf lange Sicht alle europäischen Bürgerinnen und Bürger den gleichen Zugang zu qualitativ hochwertigen und bezahlbaren Gesundheitsleistungen haben.
2) Sollten die EU-Mitgliedstaaten aus Ihrer Sicht die Arzneimittelpreise und die Apothekenvergütung selbst regeln dürfen oder nicht?
Für die Gleichpreisigkeit von verschreibungspflichtigen Arzneimittel ist die Bundesebene zuständig. Mit Blick auf die aktuellen Diskussionen, besonders in Bezug auf Versandapotheken, ist zu betonen, dass die SPD-Bundestagsfraktion bspw. ein Verbot des Versandhandels ablehnt. Ein Verbot ist keine Lösung für die Herausforderungen der Gesundheitsversorgung sowohl in Ballungsgebieten als auch auf dem Land. Wir brauchen beides: Lebens- und leistungsfähige Apotheken ebenso wie einen Versandhandel für diejenigen Patientinnen und Patienten, die einen langen oder zu beschwerlichen Weg bis zur nächsten Apotheke haben oder die auf Rezepturen durch Spezialversender angewiesen sind. Beides ist aus unserer Sicht miteinander in Einklang zu bringen. In der AMPreisV ist geregelt, dass es eine bundeseinheitliche Preisbindung für Medikament, die vom Arzt verschrieben werden, gibt. Einheitliche Preise für Leistungen sind ebenfalls im Grundprinzip der Gesetzlichen Krankenkassen verankert. Hieraus ergeben sich Vorteile sowohl für die Patientinnen und Patienten. Jeder kann sich sicher sein, für sein Medikament den gleichen Preis zu zahlen. Eine Anpassung der Arzneimittelpreise auf europäischer Ebene widerspricht derzeitig Artikel 168 AEUV. Auf langer Sicht sind einheitliche Preise innerhalb des Binnenmarktes wünschenswert. So wird allen Bürgerinnen und Bürgern der gleiche Zugang zu Medikamenten gewährt.
3) Die EU-Versender aus den Niederlanden versorgen fast ausschließlich deutsche Patienten. Deutsche Behörden haben keine Möglichkeit, die Unternehmen zu kontrollieren, um beispielsweise zu überprüfen, ob die Anforderungen zur Arzneimittelversorgung eingehalten werden. Sollte die Kontrolle und Überwachung von EU-Versandkonzernen in der Arzneimittelversorgung ggf. reformiert werden?
Das System zur Regulierung von Arzneimitteln in Europa ist weltweit einzigartig. Es basiert auf einem eng koordinierten Regulierungsnetzwerk der zuständigen nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), dass mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und der Europäischen Kommission zusammenarbeitet. So hat die Sicherheit von Arzneimitteln für die EMA, die Europäische Kommission und das Netzwerk der zuständigen nationalen Behörden immer höchste Priorität. Durch die enge Zusammenarbeit stellt dieses Netzwerk sicher, dass sichere, wirksame und qualitativ hochwertige Arzneimittel in der gesamten EU zugelassen werden und dass Patientinnen und Patienten, Angehörige der Gesundheitsberufe und Bürgerinnern und Bürger angemessene und konsistente Informationen über Arzneimittel erhalten. Bereits seit 2015 ist ein einheitliches Logo für Online-Apotheken innerhalb der EU Pflicht. Arzneimittel, die auf dem europäischen Markt vertrieben werden, werden streng überprüft. Klinische Studien werden durchgeführt, um Arzneimittel auf Sicherheit und Wirksamkeit beim Menschen zu testen. Diese werden von den Arzneimittelentwicklern durchgeführt und unterliegen den spezifischen EU-Rechtsvorschriften für klinische Prüfungen und internationalen Standards. Da innerhalb der EU die gleichen Standards gelten, sehen wir zum derzeitigen auf europäischer Ebene keinen Handlungsbedarf. Selbstverständlich muss die Sicherheit und Qualität von Arzneimitteln einer ständigen Überprüfung unterliegen.
4) Die großen EU-Versender verdienen ihr Geld fast ausschließlich in Deutschland. Sie zahlen hierzulande keine Unternehmenssteuer. Wie beurteilen Sie die Steuersituation großer Internet- und Versandkonzerne?
Es ist ein gesellschaftspolitischer Skandal, dass sich vor allem die Internetgiganten noch immer einer gerechten Besteuerung weitgehend entziehen. Auch die digitalen Unternehmen müssen ihren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Diese sind weltweit aktiv und verschieben ihre Gewinne häufig in Niedrigsteuerländer. Das wollen wir beenden und bis Ende 2020 eine globale Mindestbesteuerung einführen. Gleichzeitig treiben wir eine europäische Lösung voran – für den Fall, dass die internationale Lösung nicht zu erreichen ist. Den gemeinsamen deutsch-französischen Vorschlag für eine Besteuerung der digitalen Wirtschaft ab dem 1. Januar 2021 wollen wir zügig in Europa umsetzen.
7 Kommentare
"Grüne" Eu-Gesundheitspolitik
von es-war-einmal-ein-wähler am 22.05.2019 um 11:44 Uhr
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von ratatosk am 20.05.2019 um 10:18 Uhr
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Wahlaussagen von Parteien
von Rita Längert am 18.05.2019 um 10:56 Uhr
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von Christian Timme am 17.05.2019 um 20:54 Uhr
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von Heiko Barz am 17.05.2019 um 18:54 Uhr
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von Bernd Blum am 20.05.2019 um 18:44 Uhr
Vollkommen egal
von Karl Friedrich Müller am 17.05.2019 um 18:08 Uhr
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