DAZ.online-Wahlcheck zur Europawahl (Teil 2)

Was sagen die Parteien zum E-Rezept und zum Fälschungsschutz?

Berlin - 21.05.2019, 07:00 Uhr

Wenn am kommenden Sonntag die Europawahl ansteht, geht es auch für die Apotheker um wichtige Themen, wie etwa die länderübergreifende Nutzung von E-Rezepten und die Zukunft des EU-Fälschungsschutzsystems. (Foto: imago images / Westend 61)

Wenn am kommenden Sonntag die Europawahl ansteht, geht es auch für die Apotheker um wichtige Themen, wie etwa die länderübergreifende Nutzung von E-Rezepten und die Zukunft des EU-Fälschungsschutzsystems. (Foto: imago images / Westend 61)


Die Europawahl am kommenden Sonntag ist auch für Apotheker wichtig. Immer häufiger zeigt sich, dass sich Entscheidungen auf EU-Ebene auf die Apotheker hierzulande auswirken. Zwei weitere wichtige, europäische Themen sind die Digitalisierung und das kürzlich eingeführte europäische Fälschungsschutz-System. Was muss passieren, damit Deutschland beim Thema E-Rezept nicht den Anschluss verliert? Und welche Verbesserungen sollte es den Parteien zufolge noch beim Fälschungsschutz geben? Antworten darauf gibt es im zweiten Teil des DAZ.online-Wahlchecks.

Im ersten Teil des DAZ.online-Wahlchecks zur Europawahl haben wir die Parteien nach ihrer Meinung zu den Themen Subsidiarität und EU-Versandhandel befragt. Doch es gibt noch mehr Themen, bei denen Europa immer wichtiger wird für den Apothekenmarkt. Zum Beispiel die Digitalisierung. In vielen europäischen Ländern wird beispielsweise das E-Rezept problemlos umgesetzt, hierzulande stehen wir gerade einmal in den Startlöchern. Was können wir also von unseren europäischen Nachbarn in diesem Bereich lernen? Und: Wie sieht es mit der Interoperabilität aus? Sollen die E-Rezept-Systeme der Mitgliedstaaten miteinander kommunizieren können?

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Ein weiteres wichtiges Thema: der Fälschungsschutz. In diesem Jahr ging das EU-weite Fälschungsschutzsystem an den Start, hierzulande heißt es Securpharm. Trotz Startschwierigkeiten in vielen Ländern ermöglicht das System, dass gefälschte Arzneimittel in der Lieferkette europaweit detektiert werden können. Die Ausnahmen: Italien, Belgien und Griechenland, hier gab es schon vorher Fälschungsschutzsysteme, die beiden Länder haben also länger Zeit zur Umsetzung. Aber was muss sich noch bessern bei Securpharm? Was muss passieren, damit alle Länder problemlos angebunden sind? Diese Fragen haben wir den sechs größten Parteien aus Deutschland zur Europawahl gestellt. Hier lesen Sie die Antworten:

CDU/CSU

  • In anderen EU-Ländern gibt es das E-Rezept schon längst. Sollten die E-Rezepte aus Ihrer Sicht interoperabel mit anderen Staaten sein? Was muss aus Ihrer Sicht noch geschehen, damit neue, digitale Versorgungselemente wie etwa E-Rezepte oder E-Medikationspläne auch in anderen Ländern nutzbar und einsehbar sind?

Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung wird die Selbstverwaltung verpflichtet, innerhalb von sieben Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes die notwendigen Regelungen für die Verwendung des elektronischen Rezeptes zu schaffen und insbesondere die Regelungen anzupassen, die bislang die Verordnung von Arzneimitteln ausschließlich in Papierform vorsehen. Zudem wird die Gesellschaft für Telematik beauftragt, bis zum 30. Juni 2020 die technischen Voraussetzungen zur Einführung elektronischer Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel zu schaffen. Dies sind wichtige Schritte. Interoperabilität sollte immer mit gedacht wer- den; allerdings sollte man sich zunächst darauf konzentrieren, die Anwendungen in Deutschland zum Laufen zu bringen.

  • Seit einigen Monaten gibt es ein länderübergreifendes Fälschungsschutzsystem. Ist Ihre Partei mit dem System (hierzulande heißt es Securpharm) zufrieden? Oder gibt es noch Nachbesserungsbedarf?

Die Arzneimittelversorgung in Deutschland gehört zu den sichersten  der Welt: In den deutschen Apotheken sind in den vergangenen Jahren nur sehr selten Arzneimittelfälschungen aufgetreten. Die Apotheken tragen schon seit langem durch eine optische Prüfung erheblich dazu bei, dass gefälschte Arzneimittel nicht in die Hände von Patienten gelangen. Die Europäische Union hat mit der sogenannten Fälschungsschutzrichtlinie Grundsätze vorgegeben, um das Eindringen von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette zu verhindern. Nähere Bestimmungen legt die Delegierte Verordnung der EU-Kommission über Sicherheitsmerkmale fest. Sie gilt seit dem 9. Februar 2019. Ab diesem Stichtag muss das System zur Überprüfung der Echtheit von Arzneimitteln in der Europäischen Union funktionieren.

Mit einer nationalen Verordnung wurde im Juli 2018 die entsprechende Anpassung arzneimittelrechtlicher und apothekenrechtlicher Vorschriften an die Vorgaben der Delegierten Verordnung über Sicherheitsmerkmale vorgenommen. Im Entwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) sind technische Anpassungen des Arzneimittelgesetzes an die Delegierte Verordnung über Sicherheitsmerkmale vorgesehen. Das in Deutschland von securPharm e.V. errichtete Arzneimittelverifikationssystem ist technisch bereit und kann von den Akteuren genutzt werden.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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