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Kleine Anfrage der AfD
BMG: Nationale Kompetenzen bei Arzneimittelpreisen bewahren
Bei Fragen zu Arzneimittelpreisen und zur Erstattung von Medikamenten müssen die nationalen Kompetenzen der EU-Mitgliedstaaten gewahrt bleiben. Das hat das Bundesgesundheitsministerium auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion geantwortet. Mit Blick auf die von der EU-Kommission geplante Harmonisierung im Bereich der Arzneimittel-Nutzenbewertung hatte die AfD sich danach erkundigt, ob und inwiefern die Bundesregierung die Zuständigkeit für die Arzneimittelversorgung aus der Hand geben will.
Konkreter Anlass der AfD-Anfrage war ein Treffen der EU-Gesundheitsminister Mitte April in Rumänien. Laut AfD-Fraktion hatte die Bundesregierung dem Gesundheitsausschuss anschließend einen Bericht vorgelegt, in dem es heißt, dass die EU-Kommission „weitere gemeinsame Anstrengungen im Bereich Forschung, HTA und der Preis- und Erstattungspolitik als erforderlich“ erachtet. In ihrer Vorbemerkung stellt das Bundesgesundheitsministerium zu diesem Punkt fest, dass die Vertreterin der EU-Kommission beim Treffen in Rumänien nicht näher auf diesen Punkt eingegangen sei.
Die AfD-Bundestagsfraktion will hier aber mehr wissen: Die Abgeordneten fragen nach, ob die Kommission plant, die bisherige Regelung, dass die Preis- und Erstattungspolitik bei Arzneimitteln nationale Angelegenheit der EU-Mitgliedstaaten ist, zu ändern – und ob dies die Zustimmung der Bundesregierung fände. Die Antwort des BMG auf diese Frage fällt eindeutig aus: Nein. Wörtlich erklärt das Ministerium gegenüber der AfD:
Nach Artikel 168 Absatz 7 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union liegt die Verantwortung für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik sowie für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung, wozu auch Preisbildung und Erstattung von Arzneimitteln gehören, bei den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Rein freiwillige gemeinsame Aktivitäten oder Kooperationen zwischen Mitgliedstaaten, die sich mit den Themen Forschung, HTA, Preis- und Erstattungspolitik befassen, stehen dem nicht entgegen. Bei Aktivitäten auf EU-Ebene ist entscheidend, dass die nationalen Kompetenzen gewahrt bleiben.“
Bundestag fordert auch Kompetenz-Erhaltung
Schon im vergangenen Jahr hatte auch der Bundestag klargestellt, dass die Preis- und Erstattungspolitik bei Arzneimitteln in der nationalen Regelungskompetenz verbleiben soll. Konkret ging es im März 2018 im Bundestag um den Vorschlag der EU-Kommission, die nationalen Systeme zur Arzneimittel-Nutzenbewertung zu harmonisieren. Dem ersten Entwurf der EU-Kommission zufolge sollten Experten aus den Mitgliedstaaten gemeinsam bewerten, ob und welchen Zusatznutzen ein Medikament im Vergleich zur Standardtherapie hat. Diese Bewertung soll dann als Grundlage für die Kostenerstattung dienen.
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Der Bundestag protestierte aber gegen dieses Vorhaben und beschloss eine Subsidiaritätsrüge. Union, SPD, Grüne und FDP hatten den Antrag gemeinsam erstellt und dann fraktionsübergreifend beschlossen. Andere Staaten kritisierten das Vorgehen der EU ebenfalls. Und so wurde der Entwurf der Kommission geändert und im Februar 2019 in einer neuen Version in einer ersten Lesung im EU-Parlament beschlossen. Dabei nahmen die EU-Abgeordneten zwar im Wesentlichen den Vorschlag der EU-Kommission an, stellen jedoch klar, dass die Mitgliedstaaten bei der Arzneimittelpreisbildung ihre Autonomie behalten.
1 Kommentar
Subsi
von Roland Mückschel am 21.06.2019 um 12:02 Uhr
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