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Kleine Anfrage der AfD
BMG: Nationale Kompetenzen bei Arzneimittelpreisen bewahren
Bundestag fordert auch Kompetenz-Erhaltung
Schon im vergangenen Jahr hatte auch der Bundestag klargestellt, dass die Preis- und Erstattungspolitik bei Arzneimitteln in der nationalen Regelungskompetenz verbleiben soll. Konkret ging es im März 2018 im Bundestag um den Vorschlag der EU-Kommission, die nationalen Systeme zur Arzneimittel-Nutzenbewertung zu harmonisieren. Dem ersten Entwurf der EU-Kommission zufolge sollten Experten aus den Mitgliedstaaten gemeinsam bewerten, ob und welchen Zusatznutzen ein Medikament im Vergleich zur Standardtherapie hat. Diese Bewertung soll dann als Grundlage für die Kostenerstattung dienen.
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Der Bundestag protestierte aber gegen dieses Vorhaben und beschloss eine Subsidiaritätsrüge. Union, SPD, Grüne und FDP hatten den Antrag gemeinsam erstellt und dann fraktionsübergreifend beschlossen. Andere Staaten kritisierten das Vorgehen der EU ebenfalls. Und so wurde der Entwurf der Kommission geändert und im Februar 2019 in einer neuen Version in einer ersten Lesung im EU-Parlament beschlossen. Dabei nahmen die EU-Abgeordneten zwar im Wesentlichen den Vorschlag der EU-Kommission an, stellen jedoch klar, dass die Mitgliedstaaten bei der Arzneimittelpreisbildung ihre Autonomie behalten.
1 Kommentar
Subsi
von Roland Mückschel am 21.06.2019 um 12:02 Uhr
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