DAP-Arbeitshilfen zum neuen Rahmenvertrag
Das DeutscheApothekenPortal stellt Arbeitshilfen zum neuen Rahmenvertrag zur Verfügung. Zur Übersicht über alle Arbeitshilfen geht es hier.
Stuttgart - 25.06.2019, 17:45 Uhr
Im Notdienst, wenn eine unverzügliche Abgabe eines Arzneimittel erforderlich ist, dürfen Apotheken von der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags abweichen. ( r / Foto: imago images / Jürgen Ritter)
Nicht-Verfügbarkeit
Akutversorgung
Wunscharzneimittel
Pharmazeutische Bedenken
(1: Abgabe nach Maßgabe des Rahmenvertrags oder leere Verordnungszeile)
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4 Kommentare
Mitgegangen
von Redaktion DAZ.online am 31.07.2019 um 9:11 Uhr
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Mitgegangen...
von Matthias Vogelsgesang am 31.07.2019 um 8:12 Uhr
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So eine Vertretung brauchen wir nicht
von Karl Friedrich Müller am 26.06.2019 um 14:18 Uhr
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AW: welche Vertretung?
von J. M. L. am 27.06.2019 um 9:02 Uhr
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