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Stellungnahme zur AMVV-Änderungsverordnung
ABDA: Kein Retax bei fehlender Dosierungsangabe
Die ABDA begrüßt, dass künftig grundsätzlich eine Dosierungsangabe auf ärztlichen Verordnungen zu vermerken ist. In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine Änderungsverordnung zur Arzneimittelverschreibungsverordnung stellt sie aber auch klar: Fehlt die Angabe, darf dies kein Grund sein, die Apotheke zu retaxieren.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und das Bundeslandwirtschaftsministerium haben kürzlich den Referentenentwurf für die 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) vorgelegt. Dieser sieht unter anderem vor, dass bei der Verschreibung von Humanarzneimitteln künftig grundsätzlich eine Angabe der Dosierung auf dem Rezept erfolgen muss. Zwei wesentliche Ausnahmen sind ebenfalls bestimmt: Die neue Pflicht besteht nicht, wenn der Patient ohnehin einen Medikationsplan hat oder der Arzt eine anderweitige Dosierungsanweisung mitgegeben hat.
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Mittlerweile konnten betroffene Verbände Stellung zu dem Entwurf nehmen. Kritisiert hat die Neuerung zur Dosierungsangabe etwa der Berufsverband Deutscher Internisten: Sie sorge nicht für mehr Therapiesicherheit. Dagegen begrüßt die ABDA, dass es künftig eine grundsätzliche Verpflichtung geben soll, die Dosierung auf dem Rezept zu verankern. „Damit wird eine Forderung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht aufgegriffen, der sich eine langjährige Forderung der Apothekerschaft zu eigen gemacht hatte“, heißt es in der Stellungnahme. Tatsächlich hatte die ABDA auch schon anlässlich der vorangegangenen 17. Änderung der AMVV eben diese Verankerung angeregt.
Die ABDA ist überzeugt: „Durch die Angabe der Dosierung auf dem Rezept bei allen Arzneimitteln wird eine relevante Informationslücke für eine sichere und wirksame Pharmakotherapie geschlossen. Dosierungs- und andere Medikationsfehler sowie dadurch hervorgerufene Patientenrisiken, die vor allem durch Wissensdefizite des Patienten bezüglich der Dosierung auftreten, werden reduziert“. Dies gelte auch für den Übergang von ambulanter in die stationäre Versorgung und umgekehrt (Entlass-Management).
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