- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Einfach machen! BAV wirbt...
Am 3. Oktober
Einfach machen! BAV wirbt für Türöffner-Tag
Seit dem Jahr 2011 öffnen sich am 3. Oktober überall in Deutschland Türen, die sonst verschlossen sind und hinter denen sich etwas Interessantes verbirgt, darunter auch die Türen von Apotheken. In der aktuellen Mitgliederinfo informiert der Bayerische Apothekerverband seine Mitglieder über den sogenannten Türöffner-Tag und weist auf das große Potenzial dieser Aktion hin.
Margit Schlenk nimmt mit ihren beiden Apotheken in Nürnberg und Neumarkt schon seit vielen Jahren am Türöffner-Tag teil. Im Mitgliederrundschreiben des Bayrischen Apothekerverbandes (BAV) wird die Apothekerin mit folgenden Worten zitiert. „Sowohl Kinder als auch Eltern sind immer äußerst erstaunt, was eine moderne Apotheke heutzutage alles kann. Wenn ein Kind einmal Apotheke so live erlebt hat, dann vergisst es das restliche Leben lang nicht mehr, wie wichtig die Aufgaben der Apotheke vor Ort sind.“
Ins Leben gerufen wurde die Aktion „Türen auf!“ vom Westdeutschen Rundfunk anlässlich des 40. Maus-Geburtstags 2011. Alle möglichen Institutionen öffnen ihre Türen: Museen, Forschungseinrichtungen, Ateliers, Kliniken, Rechtsanwälte, Schlaflabore, Theater, Bestatter und eben auch Apotheken. Die Idee: Die Besucher sollen Sachgeschichten live erleben können. Eine ganz wichtige Einschränkung gibt es jedoch: Der Türöffner-Tag bietet keinen Raum für weltanschauliche, werbliche und politische Bekundungen. Auch Christian Sickau, Inhaber der Johannes Apotheke in Gröbenzell bei München, war im vergangenen Jahr dabei, allerdings nicht mit der „normalen“ Apotheke, sondern mit der Klinikversorgung. Aufmerksam geworden auf die Aktion ist man in Gröbenzell über das Verbandrundschreiben.
Mehr zum Thema
Türöffner-Tag in Gröbenzell
Maus-Fans in der „Apotheke für Krankenhäuser“
Öffnung am 3. Oktober? Laut Kammer kein Problem
Und im aktuellen Rundschreiben weist der Verband nun wieder auf den Türöffner-Tag hin, der immer am 3. Oktober stattfindet – dass Apotheken am gesetzlichen Feiertag öffnen dürfen, sei übrigens geklärt, heißt es. Es wird auf die Kammer verwiesen, laut der das unproblematisch ist, solange es sich um eine geschlossene Veranstaltung für eine begrenzte und angemeldete Personengruppe handelt und kein Verkauf bezwiehungsweise keine Abgabe von Arzneimitteln stattfinden.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.