Unzulässige Zuzahlungsquittungen

DocMorris zahlt 25.000 Euro Ordnungsgeld

Berlin - 30.07.2019, 10:30 Uhr

DocMorris wirbt mit Boni, die die Zuzahlung schmälern. Doch solche Nachlässe muss auch die Quittung zur Vorlage bei der Krankenkasse berücksichtigen. (m / Foto: DocMorris)

DocMorris wirbt mit Boni, die die Zuzahlung schmälern. Doch solche Nachlässe muss auch die Quittung zur Vorlage bei der Krankenkasse berücksichtigen. (m / Foto: DocMorris)


Nicht zuletzt die Apothekerkammer Nordrhein hat oft genug erfahren, wie schwer es ist, gerichtlich erkämpfte Titel gegen den in den Niederlanden ansässigen Arzneimittelversender DocMorris durchzusetzen. Umso erstaunlicher wirkt es, dass das Unternehmen nun nach einem Verstoß gegen ein rechtskräftiges Urteil tatsächlich das verhängte Ordnungsgeld gezahlt hat.

Im Juli 2016 hatte das Landgericht Ravensburg DocMorris untersagt, gesetzlich Versicherten in Deutschland Zuzahlungsquittungen zur Vorlage bei ihrer Krankenkasse auszustellen, die über einen Betrag lauten, den der Kunde tatsächlich nicht an den EU-Versender geleistet hat. Geklagt hatte ein deutscher Apotheker mit Versandhandelserlaubnis. Im März 2017 bestätigte das Oberlandesgericht Stuttgart diese Entscheidung: Es sei unlauter im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, wenn DocMorris auf einer solchen Quittung die ganze Zuzahlung ausweise, obwohl der Kunde diese wegen einer Gutschrift nur hälftig geleistet habe. Dies entspreche nicht der unternehmerischen Sorgfalt und sei zudem geeignet, das wirtschaftliche Verhalten des Verbrauchers wesentlich zu beeinflussen (§ 3 Abs. 2 UWG). Unter anderem führte das Gericht aus, dass eine derart missverständlich ausgestellte Quittung das Finanzamt dazu verleiten könnte, anzunehmen, die Belastungsgrenze für den GKV-Versicherten sei bereits erreicht, obwohl die Voraussetzungen hierfür tatsächlich nicht vorliegen.

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Das Urteil wurde mittlerweile rechtskräftig. DocMorris verstieß dennoch dagegen und stellte erneut verschleiernde Zuzahlungsquittungen an gesetzlich Versicherte aus. Daraufhin wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 25.000 Euro gegen das Unternehmen verhängt. Als das Gericht den entsprechenden Beschluss erlassen hatte, bereiteten die Anwälte des Klägers von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen dessen Vollstreckung in den Niederlanden vor. Doch ehe es richtig losgehen konnte, flatterte ihnen Post vom Landgericht Ravensburg ins Haus: DocMorris habe 25.000 Euro an die Landeskasse gezahlt. Sollte DocMorris das Ordnungsgeld tatsächlich freiwillig beglichen haben? Rechtsanwältin Dr. Anne Bongers-Gehlert erklärte gegenüber DAZ.online: „Ob die von uns eingeleiteten Maßnahmen letztendlich DocMorris dazu veranlasst hat zu zahlen oder ob das Landgericht Ravensburg mit seinen Aufforderungen durchgedrungen ist, können wir nicht mit Sicherheit sagen. Wir können jedoch sagen, dass DocMorris gezahlt hat, bevor gepfändet wurde. Man könnte dies vielleicht als freiwillig infolge von Vollstreckungsdruck nennen.“


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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3 Kommentare

Pfändung

von Dr. Arnulf Diesel am 30.07.2019 um 18:12 Uhr

Warum nicht beim zuständigen Abrechnungszentrum oder einem der Hauptkunden (deutsche Krankenkasen) zugreifen? Sowas sollte doch möglich sein.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

25000 Euro

von Conny am 30.07.2019 um 12:06 Uhr

Hoffentlich muss Doc Morris bei dieser Summe keinen Insolvenzantrag stellen . Lächerlich !

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: 25000 Euro

von kathrin storch am 30.07.2019 um 13:41 Uhr

Conny, manche Leute 8Du) reden alles nur schlecht ... das ist nicht lächerlich, sondern ein Anfang - weiter so ...

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