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Codein, Dihydrocodein und Diamorphin
Neben Methadon, Levomethadon und Buprenorphin sind auch Codein, Dihydrocodein und Diamorphin zugelassene Substitutionsmittel. Allerdings werden sie nur in seltenen Ausnahmefällen eingesetzt. Die Vorschrift für Dihydrocodeintartrat-Lösung 1,5 Prozent (m/V) (entfallene NRF 29.2.) wurde 2007 gestrichen. Der Grund war mangelnde Praxisrelevanz als Substitutionsmittel. Codein ist als Substitutionsmittel nur eingeschränkt geeignet, da es Heroinbeikonsum verschleiert. Im Urin-Streifen-Schnelltest kann Codein nämlich nicht von Straßenheroin unterschieden werden. Beide Substanzen werden zu Morphin verstoffwechselt und liefern demnach ein positives Ergebnis für Morphin.
Diapmorphin wird beispielsweise in Ballungsräumen bei speziell ausgestatteten Einrichtungen an Schwerstabhängige ausgegeben. Diese können sich das Diamorphin dort selbst verabreichen. Allerdings ist diese Therapieoption nur für Menschen vorgesehen, bei denen alle anderen Therapien nicht angeschlagen haben. Seit April 2015 ist mit Substitol® auch ein retardiertes orales Morphin-Präparat zur Substitution verfügbar. Bei Morphin stellt sich allerdings das gleiche Problem wie bei Codein. Eine Unterscheidung von Straßenheroin ist im Schnelltest nicht möglich, da Substitol®, Straßenheroin und Codein gleichermaßen ein positives Ergebnis für Morphin liefern. Selbst ein spezieller Streifen-Test auf 6-Monoacetylmorphin (6-MAM) als Heroinmarker war bei hohen Morphin-Mengen meistens falsch positiv. Eine Unterscheidung ist nur mit einer Laboruntersuchung von Urin oder Speichel möglich.
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