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Fehlende Mahnungen
Der Brief liest sich auch fast so, als sei das Gesetz bereits beschlossen. Nur einmal ist von der Durchsetzung weiterer Verbesserungen am Gesetzentwurf die Rede, die aber inhaltlich nicht benannt werden. Darum sei hier daran erinnert: Das Gesetz ist gerade erst im parlamentarischen Verfahren angekommen. Dort werden vermutlich keine Grundsatzpositionen mehr geändert. Doch zumindest für eine enorm wichtige Ergänzung lohnt es sich jetzt noch zu kämpfen. Das von Schmidt gepriesene Makelverbot für Rezepte wird wertlos sein, solange es nur für Ärzte, Krankenkassen und Apotheker gilt. Gerade das Makeln durch Dritte, beispielsweise Internetkonzerne, wäre das entscheidende Problem. Da sollte jetzt noch etwas zu erreichen sein und das scheint dringend nötig, aber in dem Brief steht darüber nichts.
Noch an einer weiteren Stelle vermisse ich einen Hinweis sehr. Schmidt erklärt, das Bundesgesundheitsministerium wolle mit der Streichung des schon oft thematisierten § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG das laufende Vertragsverletzungsverfahren beenden und „damit eine weitere offene juristische Flanke schließen“. Was sollen die Apotheker damit anfangen, dass der Gedanke an dieser Stelle endet? Bisher wollten die Apotheker diese juristische Flanke offenhalten, weil sie sich ein neues, für die Vor-Ort-Apotheken besseres EuGH-Urteil erhoffen. Verdient es für den ABDA-Präsidenten keine Erwähnung mehr, dass dieser bisher vielversprechende Weg nun durch das neue Gesetz versperrt wird?
So wirkt auch Schmidts Hinweis auf das Rx-Versandverbot als für die Zukunft verbleibende politische Option eher wie eine Floskel. Denn mit dem neuen Gesetz wird der Weg vorgezeichnet, dass die Preisbindung außerhalb der GKV auch im Inland bei der nächsten oder übernächsten Gelegenheit wegbricht. Wenn das geschieht, ist das Rx-Versandverbot aber auch nur noch viel weniger wert als heute.
Kein Grund zur Freude
Insgesamt erscheint der Brief damit viel optimistischer als die Lage. Mein Fazit sieht eher so aus: Das Gesetz bietet zwar ein paar gute neue Ansätze, aber das System ist weiterhin anfällig für juristische und wettbewerbliche Angriffe vieler Art. Die GKV-Preisbindung erscheint fragil und öffnet sogar neue Angriffsmöglichkeiten. Vielleicht war wirklich nicht mehr drin, aber das ist kein Grund zur Freude.
4 Kommentare
Schmidt
von Alexander Zeitler am 01.08.2019 um 4:19 Uhr
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Sachliche Analyse ... mittelschlimmster Art ...
von Christian Timme am 31.07.2019 um 14:53 Uhr
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das, liebe Conny,
von Hubert am 31.07.2019 um 13:39 Uhr
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Schmidt
von Conny am 31.07.2019 um 13:35 Uhr
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