Kommentar

„Es hätte schlimmer kommen können“

Süsel - 31.07.2019, 12:45 Uhr

Friedemann Schmidt konzentriert sich auf die guten Punkte im Reformpaket für die Apotheken. (Foto: Schelbert)

Friedemann Schmidt konzentriert sich auf die guten Punkte im Reformpaket für die Apotheken. (Foto: Schelbert)


ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hat die Apotheker in einem Brief auf das bevorstehende Reformpaket eingestimmt. Schmidt räumt darin ein, dass sich die Apotheker mehr gewünscht hatten, aber letztlich dominiert eine günstige Bewertung des Erreichten. Dagegen meint DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn in einem Kommentar, dass Schmidt die Ergebnisse viel zu positiv darstellt. 

Nein, der bei früheren Gesetzen so oft gefallene Satz „Es hätte schlimmer kommen können“ steht nicht im Brief, den ABDA-Präsident Friedemann Schmidt gestern an die Apotheker geschrieben hat. Aber ja, der Inhalt erinnert durchaus an diesen magischen Satz. Mit diesem Argument hatte die ABDA viele frühere belastende Neuerungen als halbwegs erfolgreich dargestellt. Diesmal sagt der ABDA-Präsident allerdings klar, dass das Reformpaket gemessen an den Idealvorstellungen der Apotheker nicht gut sei. Doch gemessen am Status quo sei es gut, so Schmidt. Selbstverständlich macht die ABDA nicht die Gesetze. Darum ist es am Ende eines Gesetzgebungsverfahrens zu akzeptieren, wenn Berufsvertreter konstatieren, dass mehr nicht zu erreichen war. Die Frage, ob doch mehr möglich gewesen wäre, wird irgendwann zur sinnlosen Selbstzerfleischung. Doch was Schmidt dann ausführt, liest sich nicht, als wolle er die Apotheker auf ein notwendiges Übel einstimmen. Vielmehr scheint es, als sollten die Apotheker sich über einen ziemlich guten Erfolg freuen.

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Offenbar bemüht sich der ABDA-Präsident, die Ergebnisse möglichst gut erscheinen zu lassen. Das gilt nicht nur für die schon vielfach ausgetauschten politischen Bewertungen, sondern lässt sich auch an Zahlen erkennen. Schmidt freut sich, dass die Gleichpreisigkeit für 90 Prozent der Patienten gesichert sei und setzt dies mit 90 Prozent des Marktes gleich. Dabei vergisst er die Rx-Verordnungen, die GKV-Versicherte selbst bezahlen, beispielsweise für Viagra oder die Pille. Er vergisst auch, dass die Selbstzahler die größten Margen bieten. Schmidt erklärt weiter, den Apotheken würden 215 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Erst vor wenigen Tagen wurde bei DAZ.online jedoch gezeigt, dass die vermeintlichen 50 Millionen Euro für den Notdienst bei genauer Rechnung nur 36 Millionen Euro sind. Für die neuen Dienstleistungen sind statt 150 Millionen Euro eher 144 Millionen Euro zu erwarten. Damit schrumpfen die von Schmidt angekündigten 215 Millionen Euro zu 195 Millionen Euro. Davon sind nur 51 Millionen Euro ein Ertragsplus, dem keine zusätzlichen Kosten gegenüberstehen.

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Große Erwartungen

Im Zusammenhang mit den Honoraren für neue Dienstleistungen erwähnt Schmidt auch die Modellversuche für Grippeimpfungen. Doch sei hier daran erinnert, dass die ABDA selbst diese Impfungen zuletzt nicht mehr propagiert hatte – wegen des drohenden Ärgers mit den Ärzten und unabsehbaren Belastungen für die Organisation in den Apotheken. Nun liest sich der Brief so, als müssten diese Modellversuche auch noch aus dem Dienstleistungsbudget von 144 Millionen Euro finanziert werden. Das würde die Gestaltungsmöglichkeiten bei den Dienstleistungen noch weiter einschränken. Dagegen schürt Schmidt große Erwartungen und erklärt, „von der Medikationsanalyse für multimorbide Senioren bis zum Screening für die Früherkennung von Volkskrankheiten ist vieles denkbar, was die Versorgung verbessert“. Doch diese Beispiele klingen nach großen Fallzahlen und die sind für 144 Millionen Euro kaum zu finanzieren.

Fehlende Mahnungen

Der Brief liest sich auch fast so, als sei das Gesetz bereits beschlossen. Nur einmal ist von der Durchsetzung weiterer Verbesserungen am Gesetzentwurf die Rede, die aber inhaltlich nicht benannt werden. Darum sei hier daran erinnert: Das Gesetz ist gerade erst im parlamentarischen Verfahren angekommen. Dort werden vermutlich keine Grundsatzpositionen mehr geändert. Doch zumindest für eine enorm wichtige Ergänzung lohnt es sich jetzt noch zu kämpfen. Das von Schmidt gepriesene Makelverbot für Rezepte wird wertlos sein, solange es nur für Ärzte, Krankenkassen und Apotheker gilt. Gerade das Makeln durch Dritte, beispielsweise Internetkonzerne, wäre das entscheidende Problem. Da sollte jetzt noch etwas zu erreichen sein und das scheint dringend nötig, aber in dem Brief steht darüber nichts. 

Noch an einer weiteren Stelle vermisse ich einen Hinweis sehr. Schmidt erklärt, das Bundesgesundheitsministerium wolle mit der Streichung des schon oft thematisierten § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG das laufende Vertragsverletzungsverfahren beenden und „damit eine weitere offene juristische Flanke schließen“. Was sollen die Apotheker damit anfangen, dass der Gedanke an dieser Stelle endet? Bisher wollten die Apotheker diese juristische Flanke offenhalten, weil sie sich ein neues, für die Vor-Ort-Apotheken besseres EuGH-Urteil erhoffen. Verdient es für den ABDA-Präsidenten keine Erwähnung mehr, dass dieser bisher vielversprechende Weg nun durch das neue Gesetz versperrt wird? 

So wirkt auch Schmidts Hinweis auf das Rx-Versandverbot als für die Zukunft verbleibende politische Option eher wie eine Floskel. Denn mit dem neuen Gesetz wird der Weg vorgezeichnet, dass die Preisbindung außerhalb der GKV auch im Inland bei der nächsten oder übernächsten Gelegenheit wegbricht. Wenn das geschieht, ist das Rx-Versandverbot aber auch nur noch viel weniger wert als heute.

Kein Grund zur Freude

Insgesamt erscheint der Brief damit viel optimistischer als die Lage. Mein Fazit sieht eher so aus: Das Gesetz bietet zwar ein paar gute neue Ansätze, aber das System ist weiterhin anfällig für juristische und wettbewerbliche Angriffe vieler Art. Die GKV-Preisbindung erscheint fragil und öffnet sogar neue Angriffsmöglichkeiten. Vielleicht war wirklich nicht mehr drin, aber das ist kein Grund zur Freude.

 



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Schmidt

von Alexander Zeitler am 01.08.2019 um 4:19 Uhr

Seit wieviel Jahren hören wir diesen Satz.
Wie lange soll das so weitergehen?
Wir in der Apotheke können das nicht mehr hören, Herr Präsident

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Sachliche Analyse ... mittelschlimmster Art ...

von Christian Timme am 31.07.2019 um 14:53 Uhr

... aber immer noch ohne „Bunsenbrenner“. Wer das ganze „Feuerwerk“ braucht ... dem sei vorher die Rubrik: Das könnte Sie auch interessieren“ empfohlen ...

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das, liebe Conny,

von Hubert am 31.07.2019 um 13:39 Uhr

… das frage ich mich auch immer, wenn ich Ihre unsäglich bösartigen und zuriefst niederträchtigen Kommentare lese.

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Schmidt

von Conny am 31.07.2019 um 13:35 Uhr

Wann tritt dieser unfähige Mensch endlich zurück. Gibt es in der heutigen Zeit denn überhaupt keine Selbstachtung mehr ?

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