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Arzneimittel auf Ebay
Helling-Plahr (FDP): Bundesregierung agiert planlos und ignorant
Immer wieder kommt es vor, dass apothekenpflichtige und sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel auf Verkaufsportalen wie Ebay angeboten werden. Der Verein Freie Apothekerschaft beackert dieses Thema seit Jahren und fordert die Politik zum Handeln auf. Nun hat die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr die Ebay-Arzneimittel aufgegriffen: In einer Frage an die Bundesregierung wollte sie wissen, was gegen solche Angebote unternommen wird. Das BMG hält die derzeitige Überwachung für ausreichend, Helling-Plahr protestiert.
Die Verkäufe von OTC- und Rx-Präparaten von Privatpersonen über Internet-Verkaufsportale werden immer mehr zum Politikum. Haarwuchsmittel, Nasenspray, Insulin, Antibiotika und sogar Contergan – alles Arzneimittel, die schon im Internet angeboten wurden, zumeist dreht es sich um Ebay oder Ebay Kleinanzeigen. Die Freie Apothekerschaft hat diese Angebote seit Jahren im Visier und weist Politik, Behörden und die Medien immer wieder auf diesen Missstand hin. Der Verein führt auch ein eigenes Register über illegale Arzneimittel-Angebote. 2017 waren es laut Freie Apothekerschaft etwa 2700 Arzneimittel, die über Ebay, Ebay Kleinanazeigen oder andere Portale angeboten wurden. Dem Verein zufolge ist die Zahl im vergangenen Jahr auf knapp über 4000 geklettert, etwa 1000 Präparate davon waren verschreibungspflichtig.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wurde in den vergangenen Monaten mehrfach auf diese Angelegenheit hingewiesen, unter anderem von der Linken-Politikerin Sylvia Gabelmann, aber auch von den Freien Apothekern selbst. Nun interessiert sich auch die FDP für das Thema. In einer schriftlichen Frage an die Bundesregierung will die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr wissen, welche Maßnahmen das BMG hinsichtlich des hinreichenden Verbraucher- und Gesundheitsschutzes plant.
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Die Antwort des BMG fällt recht knapp aus. Das Ministerium verweist auf § 43 des Arzneimittelgesetzes, in dem die Apothekenpflicht festgehalten ist. Und dann: „Die Regelungen zur Apothekenpflicht und zur Überwachung der Regelungen des AMG durch die Länder sind aus Sicht der Bundesregierung geeignet, einen hinreichenden Verbraucher- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.“ Es folgt ein Hinweis darauf, dass auch Plattformbetreiber sich strafbar machen, wenn „gesetzliche Voraussetzungen“ erfüllt sind. Außerdem könnten die Plattformbetreiber wegen Beihilfe bestraft werden, wenn dem Verkäufer etwas vorgeworfen werden kann.
Im Vergleich zu früheren Aussagen des BMG zu dieser Thematik wirkt die Antwort an die FDP-Abgeordnete kurz angebunden. Erst im Juni hatte das Ministerium der Linken-Abgeordneten Gabelmann versprochen, „eventuelle Strafbarkeitslücken" schließen zu wollen. Außerdem lieferte das BMG noch eine Statistik zu den bekannten und gemeldeten Vorfällen: In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sind unter der Schlüsselnummer 716430 (Arzneimittel in der illegalen Verteilerkette) für das Jahr 2018 demnach insgesamt 916 Fälle erfasst worden. Allerdings: Eine weitere Aufschlüsselung gibt es laut BMG nicht. Es ist also unmöglich festzustellen, welche dieser erfassten Fälle über das Internet und im Speziellen über Verkäufer-Plattformen gingen.
Helling-Plahr: Irgendjemand muss da die Regeln durchsetzen!
Die FDP-Abgeordnete Helling-Plahr ist enttäuscht von der Antwort des Ministeriums und wirft dem Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nun Ignoranz und Planlosigkeit vor. Helling-Plahr wörtlich:
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, wonach es konkreter Maßnahmen nicht weiter bedarf, da es ja bereits gesetzliche Regelungen gäbe, die den Verkauf von Medikamenten auf Ebay untersagen. Dies ist eine erstaunliche Antwort, der man eigentlich nur noch sarkastisch entgegnen kann. Glaubt die Regierung ernsthaft, dass der Verweis auf bestehende Gesetze allein ausreichend ist, Enkelkinder davon abzuhalten, Omas übrig gebliebene Pillen an den Höchstbietenden zu verhökern? Es geht mir nicht darum, das Problem aufzublasen und Aktionismus einzufordern. Aber diese Haltung erscheint bestenfalls etwas weltfremd, im schlimmsten Fall einfach nur ignorant und planlos. Dem Verbraucher- und Gesundheitsschutz potentieller Käufer dient es zumindest nicht, wenn man einfach so tut, als bestehe kein Handlungsbedarf. Würde man dieser kruden Logik folgen, müsste man wohl auch sämtliche Blitzer auf unseren Straßen entfernen, weil die Straßenverkehrsordnung das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ja bereits verbietet. Dass die Welt etwas anders funktioniert, sollte auch der Bundesregierung bekannt sein. Irgendjemand muss in einem Rechtsstaat die Regeln auch durchsetzen, damit sie ihre Wirkung entfalten können. Vielleicht liegt es aber auch einfach nur an der Hitze in Berlin oder der parlamentarischen Sommerpause, dass die Antwort so seltsam dürr ausgefallen ist.“
5 Kommentare
Rechtsfreier Raum
von Stefan Haydn am 16.08.2019 um 14:27 Uhr
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Ebay Arzneimittel
von Roland Mückschel am 14.08.2019 um 17:14 Uhr
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ebay
von Sven Larisch am 14.08.2019 um 9:41 Uhr
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AW: ebay
von Pille Palle am 14.08.2019 um 15:38 Uhr
AW: ebay
von Schachtelschubser am 14.08.2019 um 15:41 Uhr
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