Bottroper Zyto-Skandal

Staatsanwaltschaft zieht Revision gegen Apotheker Peter S. zurück

Karlsruhe - 11.09.2019, 17:35 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Essen hat die Revision gegen den früheren Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. zurückgezogen. Laut Generalstaatsanwaltschaft Hamm hätte die Revision keine Aussicht auf Erfolg gehabt. (s / Foto: imago images / Jochen Tack)

Die Staatsanwaltschaft Essen hat die Revision gegen den früheren Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. zurückgezogen. Laut Generalstaatsanwaltschaft Hamm hätte die Revision keine Aussicht auf Erfolg gehabt. (s / Foto: imago images / Jochen Tack)


Überraschung im Strafverfahren gegen den früheren Zyto-Apotheker Peter S.: Wie DAZ.online erfuhr, hat die Staatsanwaltschaft nach Absprache mit der Generalstaatsanwaltschaft ihre Revision zum Bundesgerichtshof zurückgenommen. Revisionsanträge der Verteidigung sowie der Nebenkläger sind jedoch noch anhängig.

Nachdem das Landgericht Essen den Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. im Juli 2018 zu zwölf Jahren Haft und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt hatte, haben die Staatsanwaltschaft Essen, die Verteidigung und Nebenkläger Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Das Urteil ist daher nach wie vor nicht rechtskräftig, Peter S. sitzt weiterhin in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte insbesondere die Höhe des eingezogenen Wertersatzes angegriffen: Ihrer Ansicht nach waren rund 62.000 Rezepturen schon aufgrund von Hygiene- und Dokumentationsmängeln als mangelhaft anzusehen, so dass sie deren Abrechnung bei den Krankenkassen als Betrug gewertet hatte. Das Landgericht hatte nur 14.000 Rezepturen als fehlerhaft angesehen und den Schaden auf 17 Millionen Euro geschätzt, sowie die Einziehung eines entsprechenden Wertersatzbetrags erkannt, während die Staatsanwaltschaft von gut 56 Millionen Euro Schaden ausging. Außerdem hatte sie ein öffentliches Interesse für eine Verurteilung wegen Körperverletzungsdelikten vorgebracht, während das Gericht den Apotheker in dieser Sache freigesprochen hatte.

Generalstaatsanwaltschaft: Revision hätte keine Aussicht auf Erfolg 

Anfang September hat die Staatsanwaltschaft nach Informationen von DAZ.online die Revision jedoch zurückgenommen. „Die Entscheidung dazu ist nach behördeninterner Beratung getroffen worden“, bestätigt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Sie gibt sich zugeknöpft. „Details werden wir nicht nach außen kommunizieren“, sagt die Sprecherin.

Auskunftsfreudiger gibt sich die Generalstaatsanwaltschaft Hamm, welcher die Revisionsbegründung seit Anfang April dieses Jahres zur Prüfung vorlag. „Diese Prüfung hat ergeben, dass die Revision keine Aussicht auf Erfolg bietet“, erklärt ein Sprecher auf Nachfrage. Selbst wenn die Aussicht bestehe, dass das Revisionsgericht ein Urteil aufhebt, sei eine Revision nur durchzuführen, wenn mit ihr ein „endgültiger Erfolg“ erreicht werden könnte. „Dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall“, sagt der Sprecher.

„Zum einen erscheinen Strafmaß und Höhe der Einziehung von Vermögen im Ergebnis nicht erfolgreich anfechtbar.“ Zum anderen wäre auch für den Fall der Festsetzung eines höheren Einziehungsbetrages in einem zweiten – „erneut umfangreichen“ – Tatsachen-Verfahren eine tatsächlich höhere Abschöpfung von Vermögen mit Blick auf die Vermögenswerte, die von der Staatsanwaltschaft gesichert werden konnten, nicht zu erwarten, erklärt der Sprecher. Sprich: Vom Apotheker ist nicht mehr viel zu holen, ein Insolvenzverfahren gegen ihn wurde dieses Jahr eröffnet. „Die Staatsanwaltschaft Essen hat sich dem Ergebnis der Prüfung angeschlossen und die Revision daher, wie von dort mitgeteilt, zwischenzeitlich zurückgenommen“, erklärt der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Das Verfahren wurde zwischenzeitlich dem Bundesgeneralanwalt beim Bundesgerichtshof zugeleitet.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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