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Dopamin-Dysregulationssyndrom
Parkinson: Zwanghafter Missbrauch dopaminerger Arzneimittel
Zu Arzneimitteln mit „Carbidopa/Levodopa (mit Ausnahme der zentral zugelassenen Produkte)“ wurde ein europäisches, die periodischen Sicherheitsberichte bewertendes Verfahren durchgeführt. Das Ergebnis: Die Fach- und Gebrauchsinformationen müssen um die Nebenwirkung „Dopamin-Dysregulationssyndrom“ (DDS) ergänzt werden. Was steckt dahinter?
Unter dem Dopamin-Dysregulationssyndrom (DDS) versteht man den zwanghaften Missbrauch dopaminerger Arzneimittel. Bei einem DDS werden höhere Dosen eingenommen, als zur adäquaten Kontrolle von motorischen Symptomen der Parkinson-Krankheit erforderlich sind. Es handelt sich also um eine Suchterkrankung, die zu einer übermäßigen Anwendung des Arzneimittels führt.
Dass Dopamin mit Suchtverhalten in Zusammenhang steht, ist nun keine neue Erkenntnis. „Keine Sucht ohne Dopamin“, hieß beispielsweise ein Beitrag in der DAZ 36/2017 mit dem Pharmakologisch! UPDATE zu Sucht und Abhängigkeit
Dort wird in einem Fallbeispiel ausgerechnet ein Patient beschrieben, der an Morbus Parkinson leidet und sich mit hohen Dosen der „Alltagsmedikamente“ L-Dopa und D2-Rezeptoragonisten in eine „wahnhafte Verkennung seiner Umgebung katapultiert“.
Und auch im Anhang zum BfArM-Bescheid heißt es: „Das mit der Anwendung von Levodopa/Carbidopa assoziierte DDS ist in der wissenschaftlichen Literatur mit über 30 veröffentlichten Fachartikeln allgemein bekannt.“ Speziell die Levodopa/CarbidopaIntestinal-Gel-Formulierung (LCIG) scheint betroffen zu sein. Aber auch für orale Formulierungen wurden Fälle berichtet.
Patienten und Betreuer müssen gewarnt werden
Schließlich ist das DDS auch bereits in den Produktinformationen anderer dopaminerger Arzneimittel, wie Apomorphin, Levodopa/Benserazid, Rotigotin, Ropinirol und auch zentral zugelassener Carbidopa-/Levodopahaltiger Arzneimittel, die bei der Parkinson-Krankheit angewendet werden, gelistet. Das geht aus dem aktuellen BfArM-Bescheid hervor. Offenbar gibt es aber einen Bedarf, die „Wahrnehmung und das Verständnis für die Symptomatik zu erhöhen“. Dazu soll das DDS nicht nur als Nebenwirkung mit der Häufigkeit „nicht bekannt“ Eingang in die Fachinformation finden, es sollen auch weitere Informationen und unter 4.4 ein Warnhinweis aufgenommen werden:
„Bei einigen Patienten wurde unter der Behandlung mit Carbidopa/Levodopa ein Dopamin-Dysregulationssyndrom (DDS) beobachtet. Hierbei handelt es sich um eine Suchterkrankung, die zu einer übermäßigen Anwendung des Arzneimittels führt. Vor Behandlungsbeginn müssen Patienten und Betreuer vor dem potenziellen Risiko der Entwicklung eines DDS gewarnt werden (siehe auch Abschnitt 4.8).“
Bei manchen Patienten komme es nach der Einnahme von zu hohen Dosen zu ungewöhnlich heftigen unwillkürlichen Bewegungen (Dyskinesien), Stimmungsschwankungen oder anderen Nebenwirkungen. Patienten und Angehörige sollen den Arzt informieren, wenn suchtähnliche Symptome beobachtet werden, die zu „heftigem Verlangen nach hohe Dosen“ der betroffenen Arzneimittel führen.
2013 wurden die Impulskontrollstörungen in den Fachinformationen präzisiert
Schon einmal wurden sämtliche Fach- und Gebrauchsinformationen dopaminerger Arzneistoffe im Rahmen eines Stufenplanverfahrens des BfArM überarbeitet. Das war 2013 und es ging um Impulskontrollstörungen. Also auch eine Nebenwirkung im Zusammenhang mit Suchtverhalten. Vor 2013 wurde in der Fachinformation zwar auch schon auf Impulskontrollstörungen verwiesen, ihre Ausprägung sollte aber präzisiert werden – also, dass es um Zwangserkrankungen und konkrete Verhaltensauffälligkeiten wie pathologisches Spielen/Spielsucht, Libidosteigerung, Hypersexualität, zwanghaftes Geldausgeben oder Kaufsucht, Esssucht und zwanghafte Nahrungsaufnahme geht.
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Dabei ist nicht nur an Parkinson-Erkrankte, sondern auch Patienten mit Restless-Legs-Syndrom (RLS) sowie Frauen, die Bromocriptin zum Abstillen verwenden, zu denken.
Symptome, ähnlich einem Kokain-Entzug
Im Zusammenhang mit dem Restless-Legs-Syndrom beschäftigte sich die DAZ 3/2016 im Artikel „Vom Regen in die Traufe“ ausführlicher mit Impulskontrollstörungen aber auch mit dem sogenannten Dopamin-Agonisten-Entzugssyndrom (DAWS). Letzteres kann die Folge sein, wenn Dopamin-Agonisten – beispielsweise aufgrund von Impulskontrollstörungen – abgesetzt werden: Es treten schwere Entzugssymptome auf. Forscher des New Yorker Presbyterian Hospital sollen in einer Studie an 93 Parkinson-Patienten beschrieben haben, dass die beobachteten Entzugssymptome denen eines Kokain-Entzugs ähnelten. „Die Symptome können psychiatrischer, autonomer oder sensorischer Natur sein und reichen von übermäßigem Schwitzen und Übelkeit bis hin zu Panikattacken“, stand damals in der DAZ.
Vorsicht: Nicht einfach absetzen!
Praktische Konsequenzen daraus zu ziehen, scheint jedoch nicht so einfach zu sein. So soll nicht nur ein plötzliches sondern auch ausschleichendes Absetzen zu einem DAWS führen können. Offenbar ist die Gefahr größer, wenn über lange Zeit hohe Mengen konsumiert wurden. „Unnötig hohe oder eigenmächtig durch den Patienten erhöhte Dosen sind folglich zu unterlassen“, schrieb die DAZ schon 2016. In jedem Fall dürfen eventuelle Entzugssymptome nicht als Symptome einer unzureichend hohen Dosierung fehlinterpretiert werden, sodass Patienten noch höhere Dosen erhalten.
Man geht davon aus, dass 15 bis 19 Prozent der Parkinsonpatienten von einem Dopamin-Agonisten-Entzugssyndrom betroffen sind, wenn ihre Medikation reduziert oder abgesetzt wird „und sogar bis zu einem Drittel der Patienten, wenn das Absetzen durch Impulskontrollstörungen bedingt ist“. Die Entzugssymptome seien oft so stark, dass meist ein Beibehalten der Impulskontrollstörungen in Kauf genommen werde.
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Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass Änderungen an der Pharmakotherapie von Parkinsonpatienten immer nur graduell an einzelnen Wirkstoffen vorgenommen werden dürfen: „Ein Absetzen der Medikamente bei Operationen, durch Gepäckverlust auf Reisen oder durch andere Umstände ist ein therapeutischer Notfall und sollte auch in der Apotheke entsprechend bewertet werden (Hilfeleistungspflicht)“, hieß es dazu in der DAZ 1/2017.
Das unsachgemäße Absetzen einer dopaminergen Therapie kann zu einem malignen neuroleptischen Syndrom führen, das lebensbedrohlich sein kann:
Nach langjähriger Behandlung mit Arzneimitteln, die Levodopa enthalten, kann ein plötzliches Absetzen oder sehr rasche Dosisreduzierung von Levodopa/Carbidopa zu einem malignen Levodopa-Entzugssyndrom (malignes neuroleptisches Syndrom mit Hyperpyrexie, Muskelrigidität, psychischen Auffälligkeiten und einem Anstieg der Serumkreatinin-Phosphokinase) oder einer akinetischen Krise führen. Beide Zustände sind lebensbedrohlich. Aus therapeutischen Gründen indizierte Levodopa-Pausen dürfen daher nur in der Klinik durchgeführt werden, v. a. wenn der Patient Neuroleptika erhält.“
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