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- 16.09.2019
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Dopamin-Dysregulationssyndrom
Parkinson: Zwanghafter Missbrauch dopaminerger Arzneimittel
Vorsicht: Nicht einfach absetzen!
Praktische Konsequenzen daraus zu ziehen, scheint jedoch nicht so einfach zu sein. So soll nicht nur ein plötzliches sondern auch ausschleichendes Absetzen zu einem DAWS führen können. Offenbar ist die Gefahr größer, wenn über lange Zeit hohe Mengen konsumiert wurden. „Unnötig hohe oder eigenmächtig durch den Patienten erhöhte Dosen sind folglich zu unterlassen“, schrieb die DAZ schon 2016. In jedem Fall dürfen eventuelle Entzugssymptome nicht als Symptome einer unzureichend hohen Dosierung fehlinterpretiert werden, sodass Patienten noch höhere Dosen erhalten.
Man geht davon aus, dass 15 bis 19 Prozent der Parkinsonpatienten von einem Dopamin-Agonisten-Entzugssyndrom betroffen sind, wenn ihre Medikation reduziert oder abgesetzt wird „und sogar bis zu einem Drittel der Patienten, wenn das Absetzen durch Impulskontrollstörungen bedingt ist“. Die Entzugssymptome seien oft so stark, dass meist ein Beibehalten der Impulskontrollstörungen in Kauf genommen werde.
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Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass Änderungen an der Pharmakotherapie von Parkinsonpatienten immer nur graduell an einzelnen Wirkstoffen vorgenommen werden dürfen: „Ein Absetzen der Medikamente bei Operationen, durch Gepäckverlust auf Reisen oder durch andere Umstände ist ein therapeutischer Notfall und sollte auch in der Apotheke entsprechend bewertet werden (Hilfeleistungspflicht)“, hieß es dazu in der DAZ 1/2017.
Das unsachgemäße Absetzen einer dopaminergen Therapie kann zu einem malignen neuroleptischen Syndrom führen, das lebensbedrohlich sein kann:
Nach langjähriger Behandlung mit Arzneimitteln, die Levodopa enthalten, kann ein plötzliches Absetzen oder sehr rasche Dosisreduzierung von Levodopa/Carbidopa zu einem malignen Levodopa-Entzugssyndrom (malignes neuroleptisches Syndrom mit Hyperpyrexie, Muskelrigidität, psychischen Auffälligkeiten und einem Anstieg der Serumkreatinin-Phosphokinase) oder einer akinetischen Krise führen. Beide Zustände sind lebensbedrohlich. Aus therapeutischen Gründen indizierte Levodopa-Pausen dürfen daher nur in der Klinik durchgeführt werden, v. a. wenn der Patient Neuroleptika erhält.“
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