Geschworenenjury in Philadelphia

Gynäkomastie durch Risperdal: Milliardenurteil gegen Johnson & Johnson

Stuttgart - 09.10.2019, 17:34 Uhr

Dem Pharmakonzern Johnson & Johnson wird vorgeworfen, verschwiegen zu haben, dass beim Antipsychotikum Risperdal (Risperidon) Gynäkomastie als Nebenwirkung auftreten kann.(m/Foto; imago images / ZUMA Press)

Dem Pharmakonzern Johnson & Johnson wird vorgeworfen, verschwiegen zu haben, dass beim Antipsychotikum Risperdal (Risperidon) Gynäkomastie als Nebenwirkung auftreten kann.(m/Foto; imago images / ZUMA Press)


Aktuell geht es um den Strafschadenersatz, der reguläre wurde schon bezahlt

Im aktuellen Fall hatte eine Jury dem Kläger bereits 2015 eine Entschädigung von 1,75 Milliarden Dollar zugesprochen, die später auf 680.000 Dollar gesenkt wurde. Dabei ging es zunächst aber nur um den regulären Schadenersatz. Nun hatten die Geschworenen über den sogenannten Strafschadenersatz zu befinden, der im US-Recht als Zusatzsanktion in besonders schweren Fällen verhängt werden kann. Hier kommt es immer wieder vor, dass hohe Strafen hinterher von Richtern als unverhältnismäßig betrachtet und verringert werden.

2013: milliardenschwere Vergleichszahlung im Zusammenhang mit Risperdal 

Bereits 2013 musste J&J eine milliardenschwere Vergleichszahlung im Zusammenhang mit Risperdal leisten. Damals ging es darum, dass es illegal als Mittel vermarktet wurde, um Ältere und Menschen mit geistiger Behinderung in Pflegheimen ruhigzustellen.

Zudem sieht sich J&J derzeit mit zahlreichen Klagen im Zusammenhang mit der Opioid-Krise konfrontiert. Die Firma ist wegen der Vermarktung seiner Opioid-Schmerzmittel angeklagt. Kürzlich hatte man sich mit zwei Bezirken im Bundesstaat Ohio auf Zahlungen von insgesamt 20,4 Millionen Dollar (18,7 Mio Euro) geeinigt. Der Konzern musste keine Haftung einräumen, es bleiben aber zahlreiche ähnliche US-Klagen.



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