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Kommentar
Makelverbot und Dienstleistungen nicht vergessen!
Die Fragmentierung der Neuregelungen für Apotheken ist das beherrschende Thema dieser Tage. Damit drängt sich die Frage auf: Warum werden dabei ausgerechnet die bedeutenden Themen Makelverbot und Dienstleistungen ausgespart? Wenn diese wichtigen Aspekte fehlen, untergraben die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen das Vertrauen in die eigene Arbeit, meint DAZ-Redakteur Thomas Müller-Bohn in einem Kommentar.
In den vergangenen Tagen häuften sich die Meldungen über die verschiedensten Projekte des Bundesgesundheitsministeriums für die Apotheken. Die ursprünglichen Pläne für ein Apotheken-Stärkungsgesetz zerfallen in Einzelprojekte.
Begonnen hat dies mit der Abspaltung einer Sammelverordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung und der Apothekenbetriebsordnung. Diese wurde mittlerweile vom Bundeskabinett beschlossen. Für die Apotheken bedeutet dies voraussichtlich ab Januar 2020 mehr Geld für Notdienste und Betäubungsmittel. Das ist erfreulich für die Apotheken. Bei dieser Abspaltung ging es wohl um formale Zuständigkeiten: Schließlich ist der Königsweg zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung eine Verordnung aus der Bundesregierung, die nicht den Bundestag passiert, sondern direkt in den Bundesrat wandert. Aber schon da musste man sich fragen: Wie groß ist das Vertrauen des Bundesgesundheitsministeriums in das Überleben seines eigenen Gesetzes?
Aufteilung des VOASG
Dagegen verwundern die weiteren Fragmentierungen. Aus dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) sollen die Modellversuche für Impfungen und die Wiederholungsverordnungen in einem anderen Gesetz eingeführt werden. Hier stellt sich die Frage, warum ausgerechnet die Neuerungen umgesetzt werden sollen, die das Verhältnis zwischen Ärzten und Apothekern belasten können.
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Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) hat bisher unverständlicherweise geradezu einen Bogen um die Apotheken gemacht, obwohl das E-Rezept sich als Thema aufgedrängt hätte. Doch nun soll dort die Anbindung der Apotheken an die Telematikinfrastruktur geregelt werden. Außerdem soll über einen Änderungsantrag zum DVG eine Datenbank mit verbindlichen Wirkstoffbezeichnungen für E-Medikationspläne eingeführt werden.
1 Kommentar
Benötigen Sie dringend Bargeld?
von Wesley am 08.11.2019 um 16:53 Uhr
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